Gemeinde Woggersin
Der Bürgermeister
Diese Bekanntmachung ist bereits im Amtsblatt vom 29.07.2023 Nummer 07/2023 erfolgt. Auf Grund eines Schreibfehlers erfolgt die Bekanntmachung hiermit erneut.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin hat mit Beschluss vom 06.04.2022 den Satzungsbeschluss zur Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Alte Gärtnerei“ der Gemeinde Woggersin gefasst.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Alte Gärtnerei“ der Gemeinde Woggersin ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Alte Gärtnerei“ der Gemeinde Woggersin liegt im Südosten des Ortes Woggersin. Er liegt auf einem südlichen Teil des Flurstückes 84/13 der Flur 1, in geringem Maße im östlichen Teil des Flurstückes 29 der Flur 4, nimmt den Großteil des Flurstückes 31 der Flur 4 ein, liegt im nördlichen Teil des Flurstückes 36/2 der Flur 4 und im nördlichen Teil des Flurstückes 32/7 der Flur 4. Die Fluren 1 und 4 liegen in der Gemarkung Woggersin.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 300,82 m2.
im Norden durch die Flurstücksgrenze der Flurstücke 31 und 29 der Flur 4,
im Osten durch die östliche Grenze des Südteils der Hofstraße
im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstückes 32/ 8 der Flur 4
im Westen durch die Grenze zum Bord des Gehwegs der Straße „Alte Gärtnerei“
Mit Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als höhere Verwaltungsbehörde vom 04.11.2022 (Aktenzeichen:2473/2022-502) wurde die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Alte Gärtnerei“ der Gemeinde Woggersin genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Alte Gärtnerei" der Gemeinde Woggersin wirksam.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Alte Gärtnerei" der Gemeinde Woggersin kann mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Räumen des Amtes Neverin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin, während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Einsichtnahme ist ebenfalls über die Homepage des Amtes Neverin unter https://amtneverin.de/unsere-gemeinden/gemeinde-woggersin/satzungen möglich. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft erteilt.
Es wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde Woggersin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Woggersin, den 08.08.2023
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereichs