Die 1. Stadträtin berichtete über wichtige Beschlüsse aus dem Hauptausschuss und wichtige Angelegenheiten der Stadt Neustadt-Glewe:
Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
1. Beschlüsse des Hauptausschusses vom 17.10.2022
Der Hauptausschuss billigte die Projektidee „Neustadt-Glewe - attraktiv, nachhaltig und chancengleich für das 2. Förderjahr und die damit in Verbindung stehende Weiterbeschäftigung der zwei Stellen in der Stadtverwaltung.
Der Stellenplan 2023 wurde im Hauptausschuss beraten und wird mit der Haushaltssatzung 2023 der Stadtvertretung am 15.12.2022 zur Beschlussfassung empfohlen.
Die Eilentscheidung zur Beschaffung des neuen Rettungsbootes für die FFw Neustadt-Glewe mit einem Auftragsumfang von 47.362,00 Euro wurde im Hauptausschuss bestätigt.
Es erfolgte eine Spendenannahme für die Feuerwehr Neuhof.
vom 15.11.2022
Im Hauptausschuss erfolgte die Beratung zur Verwendung Gewinnausschüttung der Erdwärme, eine entsprechende Beschlussvorschlag wird in der heutigen Stadtvertretung unterbreitet.
Der Hauptausschuss befasste sich am 15.11.2022 mit der Bedarfs- und Standortanalyse zum Feuerwehrgerätehaus Neustadt-Glewe.
Es erfolgte die Auftragsvergabe für die Herstellung und Lieferung von Stelen für die neue
Urnengemeinschaftsanlage auf dem Neustädter Friedhof mit einem Gesamtauftragsvolumen von 25.768,00 Euro.
Wegen einer möglichen Gefahr des Ausfalls einer durchgängigen Energieversorgung befinden sich der Katastrophenschutz des Landkreises gemeinsam mit den Kommunen in intensiver Abstimmung zur Einleitung notwendiger Maßnahmen im Rahmen von Gefahrenabwehrplänen. Es wurden gemeinsam mit dem Amtsvorsteher Mitglieder eines Krisenstabes bestimmt und Vorkehrungen für die Einrichtung einer Wärmeinsel in der Turnhalle Neustadt-Glewe und eines Krisenanlaufpunktes für Bürgerinnen und Bürger im Rathaus der Stadt (Leuchtturm) getroffen. Gegenwärtig wird der angekündigten kreislichen Weisung zur Gefahrenabwehr an die Kommunen entgegengesehen, da in diesem Zusammenhang auch die Finanzierung der Notfallmaßnahmen abgesichert werden soll.
Seit dem 01.09.0222 hat die Auszubildende Johanna Buckentin ihr Ausbildungsverhältnis in der Verwaltung aufgenommen.
Zum 5.12.2022 hat Frau Andrea Saliger als neue Erzieherin im Bereich Kita und Hort ihr Arbeitsverhältnis aufgenommen.
Zu den Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Resterschließung erfolgte am 21.10.2022 eine Besprechung mit der Kommunalen Kalkulationen GmbH, Dr. Halter, aus Leipzig. Im Ergebnis wurde durch das Büro am 10.11.2022 eine rechtliche Stellungnahme zu Fragen des Umfanges der zu veranlagenden Grundstücke abgegeben. Diese Stellungnahme wird gegenwärtig ausgewertet und betroffene Grundstücke ermittelt. Zum Ergebnis der Auswertung wird im nächsten Hauptausschuss berichtet.
Die Haushalts- und Fördermaßnahmen im Bereich Sportstätten für das Haushaltsjahr 2022 sind abgeschlossen. Auf dem Sportplatz wurden Mähroboter installiert und die Sanierung der Kegelbahn fertiggestellt. Die Mittelanforderungen an die Fördermittelgeber sind rechtzeitig eingereicht.
Die Leader-Maßnahme Neugestaltung der KZ- Gedenkstätte wurde ebenfalls mit dem Fördermittelgeber abgerechnet. Auf die Mittelanforderung wurden 132.804,00 Euro an die Stadt Neustadt-Glewe ausgekehrt.
Die zunächst für das Jahr 2023 aufgekündigte Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis zur Förderung von Angeboten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit wird nun doch ihre Fortsetzung finden. Für das kommende Jahr sind Mittel in Höhe von 32.500,- Euro für den Amtsbereich Neustadt-Glewe in Aussicht gestellt.
Das Anleuchten auf dem Rathausplatz am 25.11.2022, die Weihnachtswerkstatt in der Burg für 350 Vorschul- und Schulkinder, die Festivitäten und die Ausstellungseröffnung zum 95-jährigen Jubiläum unserer Grundschule und schließlich der diesjährige Weihnachtsmarkt am vergangenen Wochenende, waren die kulturellen Höhepunkte, die durch zahlreiche Neustädter und Gäste besucht wurden. Die Veranstaltungen wurden zu gelungenen Höhepunkten dank der Unterstützung und Mitwirkung vieler Beteiligter. Hier sind insbesondere der Kultur- und Heimatverein Neustadt-Glewe, der Förderverein der Grundschule, die Kameraden der Feuerwehr Neustadt-Glewe und schließlich die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung zu erwähnen.
Der Haushalt wird am Mittwoch ausgefahren und konnte für 2023 ausgeglichen dargestellt werden. Aufgrund der Notwendigkeit einer Kreditaufnahme ist der Haushalt genehmigungspflichtig. Der Beschluss hierzu soll am 15.12.2022 erfolgen.
Zum Fitnessprogramm für die Innenstädte: Das Projekt ist abgeschlossen und wurde abgerechnet, die hieraus entstandene App „Dreiheit“ wurde in den App-Stores veröffentlicht.
Offiziell wird die Veröffentlichung zusammen mit Grabow und Ludwiglust im Januar bekannt gegeben.
Es wird die Anschaffung eines Kassenautomaten verfolgt. Erste Vorstellungen zu den Geräten erfolgten am 06.12.2022
Zur Ausgliederung Vollstreckung an den Landkreis: Ein entsprechender Vertrag zu diesem Vorhaben wird zur Beschlussfassung am 15.12.2022 vorgelegt
Tiefbau
Eine Fertigstellung der Parkplätze an der FFW Neuhof wird zeitnah erfolgen. Die Wegeprofilierung im Tannenweg Neuhof ist für den 07.12.2022 geplant.
Die Ausschreibung der Brückenprüfungen ist erfolgt und der Auftrag erteilt. Jetzt startet die Prüfung der Brücken.
HORT
Aktuell wird die Beheizung der Baustelle installiert, um den Ausbaugewerken die erforderlichen Raumtemperaturen zu schaffen.
Zum Tag der offenen Tür am 26.11.2022 konnten alle interessierten Bürger sich auch den Hortneubau im Innern des Erdgeschosses im Rohbau ansehen.
Von diesem Angebot wurde reger Gebrauch gemacht.
Die Resonanz konnte als sehr positiv bewertet werden, obwohl hier erst noch Baustellenverhältnisse vorzufinden waren.
Aktuell laufen die Erdarbeiten zur Wiederherstellung des Gehweges an der Straßenfront, damit in der bevorstehenden schlechten Witterungsperiode die Kinder sicher zur Schule gelangen können.
Hier erfolgt im Zusammenhang mit der Baustelle erst einmal nur eine Wiederherstellung des Gehweges.
Die Fläche zwischen dem Gehweg und der Fahrbahn wird erst einmal nur provisorisch hergerichtet.
Im November wurde das Konzept zur gemeinsamen Schulhofgestaltung im Stadtentwicklungsausschuss präsentiert.
Hier hat das Büro Dr. Spaethe eine Planung vorgelegt, in der sowohl Sport- / Spiel und Bewegungs- Ruhe-/ Kreativ- / Grün- / als auch Flächen für den angewandten Sachkundeunterricht vorgesehen sind.
Der Planungsentwurf wurde sowohl von den Nutzern als auch von den Ausschussmitgliedern positiv bewertet und dient künftig als Leitfaden zur etappenmäßigen Umsetzung.
Das Planungsbüro Krüger hat die Entwurfsplanung erstellt.
Der überarbeitete Entwurf, sowie die entsprechende Kostenschätzung wurde mit dem Nutzer abgestimmt und im Stadtentwicklungsausschuss am 21.11.2022 vorgestellt.
Folgende Beschlüsse wurden in der Stadtvertretung am 06.12.2022 gefasst:
Der Bürgermeister wurde beauftragt, sich persönlich beim Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim dafür einzusetzen, das Neustadt-Glewe als möglicher Standort für ein Feuerwehrtechnisches Zentrum im Landkreis LUP berücksichtigt wird. Die Stadtvertretung sicherte zu, notwendige Beschlussfassungen zum möglichen Bau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale in Neustadt-Glewe wohlwollend zu prüfen und zügig zu fassen.
Die Stadtvertretung beschoss die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung des städtischen Friedhofes in der vorliegenden Fassung mit folgender Einfügung im § 5 - Nachstehende Gebühren werden erhoben für Urnenbestattungen mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren, für Erdbestattungen mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren, soweit in dieser Satzung nichts anderes geregelt ist.
Weiterhin stimmte die Stadtvertretung der Annahme der Spende des Paint-Parks Wöbbelin in Höhe von 20.000,00 Euro für die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt-Glewe zu.
Außerdem beschloss die Stadtvertretung, die Mittel der Gewinnausschüttung der Erdwärme Neustadt-Glewe GmbH des Geschäftsjahres 2021 i.H.v. 83.572,12 € wie folgt zu verwenden:
| 1. | 50.000,00 € für die Feierlichkeiten anlässlich der 775 Jahr Feier 2023. |
| 2. | 20.000,00 € für die Grünschnittabgabe 2023. |
| 3. | 13.572,12 € für verkehrstechnische Anlagen. |
Die Stadtvertretung Neustadt-Glewe beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans Bebauungsplan Nr. 40 „Solarpark Hohewisch“ Stadt Neustadt-Glewe in den Grenzen des vorliegenden Geltungsbereiches.
Gemarkung: Hohewisch, Flur: 1, Flurstücke: 257/7, 282/3, 340/32, 344/3, 345/3, 346/3, 347, 353/3, 349.
Das Plangebiet befindet im Ortsteil Hohewisch der Stadt Neustadt-Glewe, nordöstlich der A 24. Es wird im Norden begrenzt durch landwirtschaftliche Nutzfläche und Wohnbebauung, im Osten durch die „Eldestraße“, im Süden durch die Kreisstraße LUP K 37 „Lewitzstraße“ und im Westen durch die A 24. Die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über das laufende Planverfahren frühzeitig zu informieren. Die bestehenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei der Raumordnungsbehörde sind einzuholen und der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ist festzulegen. Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit hat gem. § 4 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 2 BauGB zu erfolgen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Des Weiteren wurde folgender Beschluss gefasst: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) mit den Örtlichen Bauvorschriften für die Bioenergieanlage östlich der Friedrichmoorschen Allee und südwestlich des Stadtgebietes, begrenzt:
| - | im Norden: durch Flächen für die Landwirtschaft, |
| - | im Osten: durch Flächen für die Landwirtschaft, |
| - | im Süden: durch Flächen für die Landwirtschaft, |
| - | im Westen: durch Flächen für die Landwirtschaft und die Anbindung an die “Friedrichmoorsche Allee”. |
und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von sechs Wochen öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren für die Dauer von sechs Wochen zu beteiligen. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neustadt-Glewe deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Anschluss wurde folgender Beschluss gefasst: Der Entwurf der 1. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanes Nr. 38 für die Bioenergieanlage östlich der Friedrichmoorschen Allee und südwestlich des Stadtgebietes, begrenzt:
| - | im Norden: durch Flächen für die Landwirtschaft, |
| - | im Osten: durch Flächen für die Landwirtschaft, |
| - | im Süden: durch Flächen für die Landwirtschaft, |
| - | im Westen: durch Flächen für die Landwirtschaft und die Anbindung an die “Friedrichmoorsche Allee”. |
und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Entwurf der 1. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von sechs Wochen öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren für die Dauer von sechs Wochen zu beteiligen. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neustadt-Glewe deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.