Quelle: Quelle: ©GeoBasis-DE/M-V 2022, mit Bearbeitung, ohne Maßstab
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Stadt Neustadt-Glewe
Der Bürgermeister
| Betrifft: | 1. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 38 Bioenergieanlage Lewitz |
| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) |
Der von der Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe in der Sitzung am 06.12.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 38 Bioenergieanlage Lewitz östlich der Friedrichmoorschen Allee und südwestlich des Stadtgebietes und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit
vom 14. Februar 2023 bis einschließlich 28. März 2023
in der Stadtverwaltung der Stadt Neustadt-Glewe, Fachdienst III Bauen, Umwelt und Liegenschaften, Markt 7, 19306 Neustadt-Glewe während der folgenden Zeiten
| Montag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung über diese Zeiten hinaus zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Aufgrund der COVID-19 Pandemie sind die jeweils aktuellen Anforderungen der Stadt Neustadt-Glewe unbedingt einzuhalten.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 38 Bioenergieanlage Lewitz östlich der Friedrichmoorschen Allee und südwestlich des Stadtgebietes sind den nachfolgenden Übersichtsplänen zu entnehmen.
Während dieser Auslegungsfrist können die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen/Unterlagen und Fachgutachten eingesehen sowie Stellungnahmen hierzu abgeben werden.
| - | Postanschrift des Amtes: Stadt Neustadt-Glewe, Fachdienst III Bauen, Umwelt und Liegenschaften, Markt 1, 19306 Neustadt-Glewe |
| - | Tel.: 038757 500 53 |
| - | Fax: 038757 500-12 |
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift hervorzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 38 Bioenergieanlage Lewitz unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neustadt-Glewe deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S. des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse https:// www.neustadt-glewe.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Folgende umweltbezogene Unterlagen, Fachgutachten und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:
| 1. | Umweltbericht als Bestandteil der Begründung | |
| 2. | Fachgutachten | |
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| Naturschutzfachliche Gutachten | |
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| Faunistische Bestandserfassung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) als Beitrag zum Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 38 „Bioenergieanlage Lewitz“ der Stadt Neustadt-Glewe, Gutachterbüro Martin Bauer, 23936 Grevesmühlen, vom 20.09.2021 (Stand: Oktober 2022) | |
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| N2: | Faunistische Bestandserfassung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Bau einer Wegeverbindung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 38 „Bioenergieanlage Lewitz“ der Stadt Neustadt-Glewe, Gutachterbüro Martin Bauer, 23936 Grevesmühlen, vom 10.11.2022 |
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| N3: | Bewertung der Umweltbelange für den Ausbau von Straßen und Wegen und mit der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für den Ausbau eines Waldweges im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 38 „Bioenergieanlage Lewitz“ der Stadt Neustadt-Glewe, Planungsbüro Mahnel, 23936 Grevesmühlen, November 2022 |
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| Sonstige Umweltbelange in Fachgutachten | |
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| Variantenprüfung Biomethananlage Lewitz, EC Umweltgutachter und Sachverständige Kremp & Partner PartG mbH, 19359 Plau OT Karow, 27.07.2021 | |
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| Überschlägige Ermittlung der Stickstoffimmissionen im Umfeld der geplanten Biomethananlage Lewitz, EC Umweltgutachter und Sachverständige Kremp & Partner PartG mbH, 19359 Plau OT Karow, 11.08.2021 | |
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| Baugrundbeurteilung Standort Biogasanlage bei Neustadt-Glewe, GIG Gesellschaft für Ingenieurgeologie mbH, 19073 Stralendorf, 30.04.2021 | |
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| Immissionsprognose Ammoniak und Gesamtstickstoff im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 38 der Stadt Neustadt-Glewe „Bioenergieanlage Lewitz“, EC Umweltgutachter und Sachverständige Kremp & Partner PartG mbH, 19359 Plau OT Karow, 24.10.2022 | |
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| S5: | Geruchsimmissionsprognose im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 38 der Stadt Neustadt-Glewe „Bioenergieanlage Lewitz“, EC Umweltgutachter und Sachverständige Kremp & Partner PartG mbH, 19359 Plau OT Karow, 27.10.2022 |
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| S6: | Schalltechnische Stellungnahme (St1) zum Bebauungsplan Nr. 38 der Stadt Neustadt-Glewe, Werner Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin, 21.11.2022 |
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| S7: | Gutachterliche Stellungnahme zum angemessenen Sicherheitsabstand für die Biogasanlage Lewitz, Dr. Kühner GmbH, 06766 Bitterfeld-Wolfen, 15.09.2022 |
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| Vorhabenbeschreibung und Standortbewertung | |
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| B1: | Vorhabenbeschreibung - Energiepark Lewitz Teilbereich Biogasanlage, Ingenieurbüro Rückert GmbH, 91207 Lauf, 14.11.2022 |
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| B2: | Verkehrliche Entwicklung, Planungsbüro Mahnel, 23936 Grevesmühlen, November 2022 |
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| Standortvariantenuntersuchung, Planungsbüro Mahnel, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 23936 Grevesmühlen, November 2021 | |
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| Die vorstehenden Unterlagen (Umweltbericht, Fachgutachten und Stellungnahmen) enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen: | |
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| - | Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt |
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| Bestandsbeschreibung und Bestandsbewertung, Aussagen zum vorhandenen Vegetationsbestand, Bestandserfassung der prioritären Arten (Brutvögel, Reptilien, Amphibien) und deren Lebensräume, Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Vegetationsstrukturen und Habitate, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Aussagen zur Abschichtung auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 38), Maßnahmen zum Artenschutz und Aussagen zur Abschichtung auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 38), Auswirkungen von Ammoniak und Gesamtstickstoff auf Tiere und Pflanzen, Aussagen zu Schutzgebieten |
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| - | Schutzgut Fläche |
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| Beschreibung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen, Möglichkeiten zur Begrenzung des Flächenverbrauchs |
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| - | Schutzgut Boden |
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| Bestandsbeschreibung und Bestandsbewertung des Schutzgutes Boden, Aussagen zu Bodenfunktion, Biotop- und Nutzungstypen, Bodendenkmalen, Altlasten, Aussagen zum Umfang künftiger Bodenversiegelungen und Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sowie damit verbundene Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich des Schutzgutes Boden, Aussagen zum vorsorgenden Bodenschutz. |
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| - | Schutzgut Wasser |
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| Bestandsbeschreibung und Bewertung des Schutzgutes Wasser, Aussagen zu Grundwasserflurabstand, Nichtbetroffenheit von Trinkwasserschutzzonen, Aussagen zu Gewässern II. Ordnung und notwendige Schutzmaßnahmen, Beschreibung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Abstand der JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle-, Silagesickersaftanlagen) zu oberirdischen Gewässern, Wiederverwendung des anfallenden Oberflächenwassers im Betriebsprozess |
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| - | Schutzgüter Luft und Klima |
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| Beschreibung der Klimaverhältnisse und der Auswirkungen auf das Lokalklima, Beschreibung der Auswirkungen durch die Planung auf die Schutzgüter Luft und Klima, Aussagen zu regenerativen Energien, Maßnahmen zur Vermeidung lufthygienischer Belastungen |
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| - | Schutzgut Landschaftsbild |
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| Bestandsbeschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, Aussagen zur naturräumlichen Gliederung und zur Zerschneidung landschaftlicher Freiräume, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Landschaftsbild, Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen auf das Landschaftsbild |
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| - | Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: |
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| Aussagen zur Immissionssituation, Bestandsbewertung und Vorbelastungen, Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte in der Geruchsimmissionsprognose, Aussagen zum Schallschutz, Aussagen zu Störfallbetrieben und angemessenen Sicherheitsabständen zu schutzbedürftigen Nutzungen, Aussagen zu Auswirkungen auf Freiraum- und Erholungsnutzungen |
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| - | Schutzgut Kultur und Sachgüter |
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| Nichtvorhandensein von Bau- und Bodendenkmalen, Hinweis zu Bodendenkmalen und zum Umgang bei eventuellen Funden |
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| - | Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern |
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| Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Landschaftsbild, Aussagen zur Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen, zu den Auswirkungen der baulichen Entwicklung auf das Orts- und Landschaftsbild |
| 3. | umweltbezogene Stellungnahmen |
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| Stellungnahmen von der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 1. Änderung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe sowie Stellungnahmen der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB liegen vor und werden mit ausgelegt. Darin werden folgende umweltbezogene Belange vorgebracht. |
| Schutzgut/Belang | Stellungnahme von | Thematischer Bezug |
| Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt | Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Umwelt, Untere Naturschutzbehörde v. 29.07.2022 | Darlegung der Auswirkungen auf die gesetzlich geschützten Arten und der Einhaltung artenschutzrechtlicher Belange unter Übernahme der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Betrachtungen des Bebauungsplanes Nr. 38. |
| Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Grabow, v. 14.06.2022 | Es ist gemäß § 20 LWaldG M-V ein Waldabstand von 30 m einzuhalten. Es ist eine Emissions- und Immissionsprognose für Ammoniak und Stickstoffverbindungen zu erstellen. Eine Umsetzung des Vorhabens ist nur in dem hier dargelegten Umfang (Anmerkung: Stand Vorentwurf), in der hier festgelegten Lage und der angegebenen Auslastung möglich. Späteren Abweichungen werden durch die Forstbehörde nicht zugestimmt, Überprüfung von Beeinträchtigungen der Wildbrücke. | |
| Boden/Wasser | Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 68 - Natur, Wasser und Boden Fachgebiet Wasser und Boden v. 15.06.2021 | Auswirkungen auf den Boden sind von einem Boden-Fachkundigen bewerten zu lassen. Aussagen zu Maßnahmen zum Schutz des Bodens. Auswirkungen auf das Grundwasser sind bewerten zu lassen. Beachtung Wasserrahmenrichtlinie und Aussage zu Maßnahmen zur Vermeidung von Grundwasserbeeinträchtigungen. Übersichtskarte der Gewässer II. Ordnung im Bereich des Plangebietes und dessen Umgebung, Sicherung von Unterhaltsmaßnahmen an den Gewässern, Angaben zum anlagenbezogenen Gewässerschutz. Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers. |
| Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 68 - Umwelt, Fachgebiet Wasser- und Bodenschutz v. 22.06.2022 | Anlagen wassergefährdender Stoffe: Der Abstand aller JGS-Anlagen, (Jauche-, Gülle-, Silagesickersaftanlagen) zu oberirdischen Gewässern muss mindestens 20 m betragen; Nachweispflicht. Grundwasser und Bodenschutz: Erarbeitung Bodenschutzkonzept, einschl. Bodenschutzplan; bodenkundliche Baubegleitung. Beachtung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf das Grundwasser (wasserrechtlicher Fachbeitrag). | |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg v. 23.05.2022 | Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen auf Grundlage einer Alternativenprüfung, Allgemeine Hinweise zum Bodenschutz und zu Altlasten oder altlastverdächtigen Flächen. | |
| Bergamt Stralsund v. 25.05.2022 | Hinweis auf bestehende Bergbauberechtigung. | |
| Wasser- und Bodenverband Untere Elde v. 09.05.2022 | Betroffenheit Gewässer II. Ordnung und Berücksichtigung der Gewässerrandstreifen und Unterhaltungsmaßnahmen, Hinweise zu Gewässerkreuzungen bei Baumaßahmen | |
| Gemeinde Groß Laasch v. 10.06.2022 | Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche für Industriegebiet - Bioenergieanlage. | |
| Mensch und menschliche Gesundheit | Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 68 - Umwelt, Fachgebiet Immissionsschutz und Abfall v. 22.06.2022 | Anforderungen an den Schallschutz, Vermeidung von Geruchsemissionen, allgemeine Hinweise zum Immissionsschutz. |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg v. 23.05.2022 | Im Planungsbereich und seiner immissionsschutz-/abfallrelevanten Umgebung befinden sich keine Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt bzw. angezeigt wurden. Die geplante Errichtung der Biogasanlage sowie deren Nebengebäude bedürfen der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). | |
| Gemeinde Groß Laasch v. 10.06.2022 | Verlust von Anbaufläche für Nahrungsmittel, Brotgetreide und Kartoffeln. | |
| Klima/Luft | Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Grabow, hier: Stellungnahme zur 1. Änderung der Neubekannt-machung des FNP im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 38 Bioenergieanlage Lewitz v. 14.06.2022 | Minderung der Auswirkungen der Ammoniak und Stickstoffverbindungen auf den angrenzenden Wald. |
| Kultur- und sonstige Sachgüter | Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 63 - Bauordnung, Straßen- und Tiefbau v. 22.06.2022 | allgemeine Hinweise zu Bodendenkmalen |
| Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern v. 19.05.2022 | Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind im Plangebiet keine Bodendenkmale bekannt. Allgemeine Hinweise zu Bodendenkmalen |
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