Sehr geehrte Eigentümerinnen,
sehr geehrte Eigentümer,
zum 01.01.2025 erfolgt die Umsetzung der Grundsteuerreform. Die Bescheide zur Festsetzung des jeweiligen neuen Messbetrages hat der Großteil von Ihnen bereits vom Finanzamt erhalten. Sollten Sie mit Ihrem Messbetrag nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Die Gemeinden unseres Amtes haben im Rahmen ihrer jeweiligen Haushaltssatzung bzw. Hebesatzsatzung ihre aktuellen Hebesätze für 2025 festgelegt und veröffentlicht. Die Übersendung der Abgabenbescheide 2025 erfolgt zeitnah.
Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage
www.neustadt-glewe.de/Verwaltung & Politik/Bekanntmachungen.