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Neustädter Anzeiger
Ausgabe 10/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den städtischen Friedhof Neustadt-Glewe

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024 S. 270) in Verbindung mit §§ 1 - 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBI. M-V S. 650) hat die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe am 26. September 2024 folgende 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den städtischen Friedhof Neustadt-Glewe erlassen:

Artikel 1

Die Gebührensatzung für den städtischen Friedhof wird wie folgt geändert:

1.

§ 5 Gebührentarife Tarifstelle 1.4.5 wird wie folgt neu gefasst:

„Einzel-Umenwahlgrab im Baumgrabfeld

In diesem Betrag ist die Gebühr für die Pflege der Rasenfläche unter dem Baum enthalten."

2.

Im Anschluss an § 5 Gebührentarife Tarifstelle 1.4.5 wird die Tarifstelle 1.4.6 wie folgt neu aufgenommen:

„Doppel-Umenwahlgrab im Baumgrabfeld

In diesem Betrag ist die Gebühr für die Pflege der Rasenfläche unter dem Baum enthalten."

3.

§ 5 Gebührentarife Tarifstelle 2.2.5 wird wie folgt neu gefasst:

„Einzel-Umenwahlgrab im Baumgrabfeld

4.

Im Anschluss an § 5 Gebührentarife Tarifstelle 2.2.5 wird die Tarifstelle 2.2.6 wie folgt neu aufgenommen:

„Doppel-Umenwahlgrab im Baumgrabfeld

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.