Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024 S. 270) in Verbindung mit §§ 1 - 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBI. M-V S. 650) hat die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe am 26. September 2024 folgende 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den städtischen Friedhof Neustadt-Glewe erlassen:
Die Gebührensatzung für den städtischen Friedhof wird wie folgt geändert:
| 1. | § 5 Gebührentarife Tarifstelle 1.4.5 wird wie folgt neu gefasst: | |
| „Einzel-Umenwahlgrab im Baumgrabfeld | 1.457,05 € |
| In diesem Betrag ist die Gebühr für die Pflege der Rasenfläche unter dem Baum enthalten." | |
| 2. | Im Anschluss an § 5 Gebührentarife Tarifstelle 1.4.5 wird die Tarifstelle 1.4.6 wie folgt neu aufgenommen: | |
| „Doppel-Umenwahlgrab im Baumgrabfeld | 2.692,31 € |
| In diesem Betrag ist die Gebühr für die Pflege der Rasenfläche unter dem Baum enthalten." | |
| 3. | § 5 Gebührentarife Tarifstelle 2.2.5 wird wie folgt neu gefasst: | |
| „Einzel-Umenwahlgrab im Baumgrabfeld | 72,85 €" |
| 4. | Im Anschluss an § 5 Gebührentarife Tarifstelle 2.2.5 wird die Tarifstelle 2.2.6 wie folgt neu aufgenommen: | |
| „Doppel-Umenwahlgrab im Baumgrabfeld | 134,61 €" |
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.