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Neustädter Anzeiger
Ausgabe 11/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Landesrechnungshof 2023

Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin, 27. September 2024

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V)

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend leitet der Landesrechnungshof gemäß § 14 Abs. 4 KPG M-V eine Ausfertigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 weiter.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen des § 14 Abs. 5 KPG M-V über die Bekanntmachung und Offenlegung dieser Unterlagen (vgl. auch Tz. 40 Grundwerk1).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Dr. Sloot

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1Vgl. Grundwerk 2024 in der Fassung vom 19. Dezember 2023, veröffentlicht auf der Homepage des Landesrechnungshofes unter www.lrh-mv.deNeröffentlichungen/Rundschreiben-an-Wirtschaftsprüfer/.