Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, 27. September 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend leitet der Landesrechnungshof gemäß § 14 Abs. 4 KPG M-V eine Ausfertigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 weiter.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen des § 14 Abs. 5 KPG M-V über die Bekanntmachung und Offenlegung dieser Unterlagen (vgl. auch Tz. 40 Grundwerk1).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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1Vgl. Grundwerk 2024 in der Fassung vom 19. Dezember 2023, veröffentlicht auf der Homepage des Landesrechnungshofes unter www.lrh-mv.deNeröffentlichungen/Rundschreiben-an-Wirtschaftsprüfer/.