STADT NEUSTADT-GLEWE
Der Bürgermeister
| Betrifft: | Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Neustadt-Glewe „Ellerbrauksche Barg” Wohnbaufläche nördlich der Altstadt und östlich der Seestraße |
| hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) |
Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe hat in ihrer Sitzung am 19.09.2019 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 „Ellerbrauksche Barg“ gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 35 wurde am 15.10.2019 bekannt gemacht.
Mit einem Grundsatzbeschluss am 21.09.2023 wurde der Beschluss gefasst, das Plangebiet in 2 Teilbereiche zu gliedern, in den Teil Süd und in den Teil Nord. Für den Teil Süd wurde das Planverfahren mit dem Beschluss über den Vorentwurf fortgeführt und hiermit die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe hat auf ihrer Sitzung am 03.07.2025 den Vorentwurf (das städtebauliche Konzept) für den Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Neustadt-Glewe „Ellerbrauksche Barg“ Wohnbaufläche nördlich der Altstadt und östlich der Seestraße beschlossen.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
| - | im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, |
| - | im Osten durch einen Weg und Flächen, die als Gartenflächen genutzt werden oder als Wiesen- oder Gehölzflächen gelten, durch vorhandene Wiesenflächen, die an die vorhandenen Entwässerungsgräben grenzen, |
| - | im Süden durch ein Teilstück der Großen Wallstraße mit einer Anbindung an die Schloßfreiheit, durch rückwärtige Grundstücksgrenzen der Grundstücke an der Großen Wallstraße, durch den vorhandenen und die nördliche Altstadt umschließenden Graben (Neustädter Seegraben) rückwärtig der Gartenstraße und der Wasserstraße, |
| - | im Westen durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen von Grundstücken an der Seestraße, durch die Seestraße, durch bebaute Grundstücke westlich des Birkenweges. |
Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Neustadt-Glewe ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der von der Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe in der Sitzung am 03.07.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Neustadt-Glewe, bestehend aus
| - | Vorentwurf - städtebauliches Konzept Variante F |
| - | Teil B-Text |
| - | Begründung |
| sowie die Unterlagen vom 07.03.2022 zum Vorentwurf für das Gesamtkonzept, bestehend aus | |
| - | Vorentwurf - Konzept Variante 2b |
| - | Text-Teil B |
| - | Begründung Beschlussvorlage Vorentwurf September 2021 |
| - | Begründung Beschlussvorlage Vorentwurf März 2022 |
| - | Stellungnahmen Scoping-Termin |
| - | Dokumentation digitale Stadt |
werden
vom 15. Januar 2026 bis einschließlich 16. Februar 2026
im Internet veröffentlicht.
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Neustadt-Glewe unter der Adresse https://www.neustadt-glewe.de/Verwaltung-Politik/Bekanntmachungen/Bekanntmachungen während der Dauer der Veröffentlichung (Veröffentlichungsfrist) eingesehen werden.
Die Unterlagen stehen auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de während der Veröffentlichungsfrist zur Verfügung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die oben genannten Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Stadtverwaltung der Stadt Neustadt-Glewe, Fachdienst III Bauen, Umwelt und Tourismus, Markt 7, 19306 Neustadt-Glewe während der folgenden Zeiten
| Montag | 9:00 Uhr-12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-16:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-18:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr-12:00 Uhr |
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 038757-500-53) über diese Zeiten hinaus zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen hervorgebracht werden.
| - | Postanschrift des Amtes: Stadt Neustadt-Glewe, Fachdienst III Bauen, Umwelt und Tourismus, Markt 1, 19306 Neustadt-Glewe | |
| - | E-Mail: | bauleitplanung@neustadt-glewe.de |
| - | Tel.: | 038757-500 53 |
| - | Fax: | 038757 500-12 |
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift hervorzubringen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Neustadt-Glewe wird aufmerksam gemacht - https://www.neustadt-glewe.de/Kurzmenü/Datenschutz.