Quelle: © GeoBasis-DE/M-V 2025
STADT NEUSTADT-GLEWE
Der Bürgermeister
| Betrifft: | Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Neustadt-Glewe für den Lebensmitteldiscounter (Penny) südwestlich der „Bahnhofstraße“ und südöstlich der Straße „Am alten Hafen“ |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) |
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Neustadt-Glewe südwestlich der „Bahnhofstraße“ und südöstlich der Straße „Am alten Hafen“ im Verfahren nach § 13a BauGB gefasst.
Die Planungsziele gemäß Aufstellungsbeschluss bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Lebensmitteldiscounter Penny. Die Verkaufsflächen werden mit 1.200 m² bemessen. Neben der Verkaufsflläche für den Penny ist die eines Bäckers vorgesehen.
Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind im Übersichtsplan dargestellt. Das Plangebiet wird begrenzt:
| - | im Nordosten: | durch die Bahnhofstraße, |
| - | im Nordwesten: | durch die Straße am alten Hafen, |
| - | im Südosten: | durch das Grundstück Bahnhofstraße 5, |
| - | im Südwesten: | durch die Elde. |
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Neustadt-Glewe ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Übersichtsplan
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe hat auf ihrer Sitzung am 06.11.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Neustadt-Glewe gebilligt und für das frühzeitige Beteiligungsverfahren bestimmt. Neben dem Lebensmitteldiscounter Penny sollen Dienstleistungen zulässig sein.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 befindet sich südwestlich der Bahnhofstraße und wird wie folgt begrenzt:
| - | im Nordosten: | durch die Bahnhofstraße, |
| - | im Nordwesten: | durch die Straße am alten Hafen, |
| - | im Südosten: | durch das Grundstück Bahnhofstraße 5, |
| - | im Südwesten: | durch die Elde. |
Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Neustadt-Glewe ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Übersichtsplan
Der von der Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe in der Sitzung am 06.11.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Neustadt-Glewe, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B) und die Begründung sowie die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls werden
vom 15. Januar 2026 bis einschließlich 16. Februar 2026
im Internet veröffentlicht.
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Neustadt-Glewe unter der Adresse https://www.neustadt-glewe.de/Bekanntmachungen/Bekanntmachungen während der Dauer der Veröffentlichung (Veröffentlichungsfrist) eingesehen werden.
Die Unterlagen stehen auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de während der Veröffentlichungsfrist zur Verfügung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die oben genannten Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Stadtverwaltung der Stadt Neustadt-Glewe, Fachdienst III Bauen, Umwelt und Tourismus, Markt 7, 19306 Neustadt-Glewe während der folgenden Zeiten
| Montag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 038757-500-53) über diese Zeiten hinaus zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen hervorgebracht werden.
| - | Postanschrift des Amtes: Stadt Neustadt-Glewe, Fachdienst III Bauen, Umwelt und Tourismus, Markt 1, 19306 Neustadt-Glewe | |
| - | E-Mail: | bauleitplanung@neustadt-glewe.de |
| - | Tel.: | 038757-500 53 |
| - | Fax: | 038757 500-12 |
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift hervorzubringen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Neustadt-Glewe wird aufmerksam gemacht - http://www.neustadt-glewe.de/Kurzmenü/Datenschutzerklärung.