| Betrifft: | Bebauungsplan Nr. 43 „SO Einzelhandel Brauereistraße“ der Stadt Neustadt-Glewe im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB |
| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe hat mit Beschluss vom 06.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 43 „SO Einzelhandel Brauereistraße“ in der Fassung vom September 2025 einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht mit Anhängen gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 1,1 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 372/1, 372/2, 372/3, 372/4, 372/5, 373/6, 373/8 und 374/14 der Flur 19 in der Gemarkung Neustadt-Glewe. Entgegen dem im Aufstellungsbeschluss benannten Geltungsbereich entfielen die Flurstücke 290/1 (tlw.) und 291.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht und Anhängen, Stand September 2025, zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 05.01.2026 bis einschließlich 06.02.2026
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Neustadt-Glewe unter https://www.neustadt-glewe.de/Verwaltung-Politik/Bekanntmachungen/Bekanntmachungen veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in der Stadt Neustadt-Glewe, Markt 7, 19306 Neustadt Glewe während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Neustadt-Glewe elektronisch an
bauleitplanung@neustadt-glewe.deund alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Neustadt-Glewe ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 23.12.2025 bis zum 06.02.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Stadt Neustadt-Glewe (https://www.neustadt-glewe.de/Verwaltung-Politik/Bekanntmachungen/Bekanntmachungen)veröffentlicht.
Neustadt-Glewe, den 08.12.2025