Sicher haben Sie den Beitrag in der Februar-Ausgabe dieses Anzeigers gelesen...
„Die Diskussion um die Steuerhebesätze 2025 ist / war für unsere Gemeindevertreter noch nicht beendet.
Wir haben den Hebesatz per "Hebesatzung" und nicht mit dem Haushalt 2025 beschlossen, das ermöglichte noch Änderungen im Laufe des Jahres...“
Die Politik hat versprochen, die Grundsteuerreform nicht für Steuererhöhungen zu missbrauchen. Stattdessen soll die Reform, die 2025 in Kraft tritt, aufkommensneutral sein.
Das hieß konkret, jede Gemeinde sollte nicht mehr Grundsteuer als in den Vorjahren erheben und einnehmen. Damals verlangte man, nach Hochrechnungen einen Hebesatz von 821% in Brenz festzulegen.
Die Brenzer gewählten Vertreter haben das damals zur Kenntnis genommen, waren aber nicht überzeugt, dass die Berechnungen des Finanzamtes so stimmen.
Die 1. Änderung zur Brenzer Hebesatzsatzung wurde dann am 22.05. 2025 beschlossen, denn es gab nun schon viel mehr Berechnungen vom Finanzamt, als vorher.
Um die Aufkommensneutralität zu erreichen und laut Vorschrift zu sichern, haben die Brenzer Vertreter den Satz im Mai erstmals aktualisiert: Wie man sieht- nach unten...
| Hebesatz 2025 seit 01.01.25 | Hebesatz 2025 neu ab 22.05.25 |
| Grundsteuer B | 821 | 705 |
Im Vergleich zu den bisher festgesetzten Hebesätzen ergab sich ein Minderertrag von 17.134,78 €, welcher an die Grundstückseigentümer auszuzahlen war.
Zu Hebesätzen wurden wir also quasi „gezwungen“, egal, ob der Einzelne erheblich mehr und Andere weniger bezahlen Die Grundstücke wurden eben durch das Finanzamt nach Angaben ´des jeweiligen Eigentümers höher oder niedriger bewertet.
Die Hebesätze 2026 werden wie folgt festgesetzt / nochmals aktualisiert und an die amtsangehörigen Gemeinden angepasst.
| 1. | Grundsteuer |
| für das Grundvermögen (Grundsteuer B) Hebesatz für Brenz ::: 640 % ab 1.1.2026 |
Dieser Beschluss wurde von allen 7 Gemeindevertretern und unseren 2 sachkundigen berufenen Einwohner nach ausgiebiger Diskussion einstimmig gefasst.
Das bedeutet für alle Grundstückseigentümer eine weitere Minderung der Grundsteuer, was nun aber unsere Gemeinde ausgleichen muss.
BRENZ gleicht die Mindereinnahmen von den Grundsteuern auf andere Weise aus.
(wir haben eben einen guten Haushalt- u.a. Einnahmen zum Beispiel aus der Gewerbesteuer)
Ob das genehmigt wird, immer so bleiben kann oder ob uns wieder die „Bürokratie“ einen Riegel dazwischen schiebt, bleibt abzuwarten ...
Weitere wichtige Beschlüsse dann in der nächsten Ausgabe.