Stadt Neustadt-Glewe
Der Bürgermeister
| Betrifft: | Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Neustadt-Glewe für das Gebiet des ehemaligen Lazaretts im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB |
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe hat in ihrer Sitzung am 20.04.2023 den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Neustadt-Glewe für einen östlichen Teilbereich des ehemaligen Lazaretts gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
| - | nordöstlich:durch den vorhandenen Weg mit angrenzender Baumreihe, |
| - | südöstlich: durch die Straße Seeblick, |
| - | westlich: durch die private Grünfläche Parkanlage und durch das Sondergebiet Bauhof. |
Das Planungsziel besteht gemäß dem Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Neustadt-Glewe darin:
| - | Veränderung der überbaubaren Flächen zum einen am Penthouse, zum anderen im östlichen Plangeltungsbereich. |
| - | Zur Regelung der Stellplatzsituation wird die Baugrenze entsprechend abgeändert. Sie wird im östlichen Bereich neu ausgeformt. Im östlichen Bereich wird die Baugrenze an die östliche Geltungsbereichsgrenze verlegt. |
| - | Die Auswirkungen auf die Einzelbäume wurden bereits beachtet. |
| - | Die Anbauten seitlich des Bettenhauses sind maximal eingeschossig vorgesehen. |
| - | Ein Heranrücken an den See über die vorhandene Verkehrs- und Bewegungstrasse des Seeweges erfolgt nicht. |
| - | Anpassung der Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte an die zusätzlichen Anforderungen für Anbauten am Penthouse, bei Gewährleistung der Durchfahrtsmöglichkeit. |
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist im Verfahren nach § 13 BauGB vorgesehen. Die Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB ergibt sich durch die Änderung des vorhandenen WA-Gebietes. Grundzüge des Bebauungsplanes werden nicht verändert. Die Geschossigkeiten werden nicht erhöht. Es gibt lediglich eine veränderte Anpassung oder veränderte Begrenzung der Baugrenzen.
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe hat in ihrer Sitzung am 20.04.2023 den Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Neustadt-Glewe für das Gebiet des ehemaligen Lazaretts im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil- A) und den textlichen Festsetzungen des Textes (Teil-B) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Aus der Abgrenzung des Plangeltungsbereiches für den Bebauungsplan Nr. 32 ist im östlichen Teil des Plangebietes der Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Neustadt-Glewe für das Gebiet des ehemaligen Lazaretts abgebildet.
Mit dem Entwurfsbeschluss wurde bestimmt, innerhalb des Baugebietes die überbaubaren Flächen neu zu ordnen, ohne jedoch die Grundzüge der Planung zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Neustadt-Glewe ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der von der Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe in der Sitzung am 20.04.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Neustadt-Glewe für das Gebiet des ehemaligen Lazaretts im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) und die zugehörige Begründung liegen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
in der Stadtverwaltung der Stadt Neustadt-Glewe, Fachdienst III Bauen, Umwelt und Liegenschaften, Markt 7, 19306 Neustadt-Glewe während der folgenden Zeiten
| Montag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung über diese Zeiten hinaus zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Neustadt-Glewe für das Gebiet des ehemaligen Lazarettsabgegeben werden.
| - | Postanschrift des Amtes: Stadt Neustadt-Glewe, Fachdienst III Bauen, Umwelt und |
| Liegenschaften, Markt 1, 19306 Neustadt-Glewe |
| - | E-Mail: s.leichert@neustadt-glewe.de |
| - | Tel.: 038757-500 53 |
| - | Fax: 038757 500-12 |
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift hervorzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Neustadt-Glewe für das Gebiet des ehemaligen Lazaretts unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neustadt-Glewe deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse https:// www.neustadt-glewe.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Neustadt-Glewe für das Gebiet des ehemaligen Lazaretts wird im Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Hinweise zum Datenschutz
Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Neustadt-Glewe wird hingewiesen http://www.Neustadt-Glewe.de//Datenschutzerklärung.