die Namen sind alle wieder deutlich lesbar ...
| Alt Brenz feiert 2025 den | 795. Geburtstag |
| Neu Brenz feiert 2025 den | 228. Geburtstag |
1950 erfolgte die Zusammenlegung von Alt- und Neu Brenz zur Gemeinde Brenz
Seit 1990 mit der Wiedergründung der Gemeinde Brenz als Gebietskörperschaft, ist Brenz selbstständige Gemeinde Teil des Amtes Neustadt-Glewe
Vor 15 Jahren zählten wir noch knapp 600 Einwohner.
2021 zählten wir 503 Einwohner, 2022 waren es 499 und heute wohnen und leben in Brenz 480 Einwohner.
18 Brenzer Kinder werden aktuell in unserer Kita betreut,
In der Kita werden insgesamt 42 Kinder betreut. Damit ist unsere Kapazität ausgelastet. Es gibt derzeit mehr Anfragen, als wir Plätze z.V. haben.
42 Brenzer Kinder sind schulpflichtig und besuchen eine Schule in Neustadt, Ludwigslust und Parchim.
7 Gemeindevertreter und 2 berufene sachkundige Einwohner engagieren sich in der Gemeindevertretung sowie im Bau- und Finanzausschuss.
Über 500 Arbeitsplätze der in Brenz gemeldeten Unternehmen sichern nicht nur Arbeit, sondern dem Amt und der Gemeinde ein paar Euro Gewerbesteuern.
Dazu kommen Brenzer Unternehmer, die in Neustadt-Glewe und Parchim bedeutende und traditionsreiche Unternehmen erfolgreich führen.
Einige neue Einwohner fragten mich, was denn so los sei in unserem Brenz:
Hier eine Kurzübersicht unserer Vereine.
Förderverein Freiwillige Feuerwehr
Förderverein Kita natura
Ortsgruppe der Volkssolidarität
Meditationsgruppe
Sportgruppe Brenz
Posaunengruppe
Gitarrengruppe
Chor (ehemals Kirchenchor)
Eltern-Kind-Sportgruppe, organisiert durch Förderverein Kita natura
Jagdgenossenschaft
Seniorensportgruppe
Es herrscht ein reges Vereinsleben. Fast Alle haben in den letzten 2 Monaten eine Veranstaltung durchgeführt, Rückschau gehalten und über künftige Aktivitäten beraten.
Allen Aktiven und allen Unterstützern unserer Vereine sagen unsere Gemeindevertreter ein herzliches Dankeschön!
Mit Genehmigung der Denkmalbehörde haben wir unsere Denkmäler in Alt- und Neu Brenz 2024 restaurieren lassen.
Die Reform der Grundsteuer bleibt für viele Städte und Gemeinden ein Problem. Egal wie transparent die Kommunen agieren, Bürger zeigen zwar Verständnis, finden aber die Neuberechnung dennoch ungerecht.
Grundsteuer-Bescheide
"Wäschekörbeweise Einsprüche" bei Finanzämtern
Mehr als drei Millionen Menschen haben bereits Einspruch gegen ihre Bescheide zur neuen Grundsteuer eingelegt - das hat eine Umfrage ergeben.
(Quelle: tagesschau.de)
Die Diskussion um die Steuerhebesätze 2025 ist für unsere Gemeindevertreter noch nicht beendet.
Wir haben den Hebesatz per "Hebesatzung" und nicht mit dem Haushalt 2025 beschlossen, dass ermöglicht vielleicht noch Änderungen im Laufe des Jahres ...
Nach offizieller Darstellung und Tonwahl, heißt es ja: die Kommunen, Gemeinden sind verantwortlich, wie hoch die Steuern steigen, denn sie legen den jeweiligen Hebesatz fest und beschließen ihn entsprechend.
So ist das auch (fast jedenfalls). Ich erinnere daran, dass man u.a. die Gemeinde Brenz vor gut 4 Jahren schon einmal "gezwungen" (ich sage sogar "erpreßt") hat, eine Nivellierung, heißt Anpassung an den Landes-bzw. Kreisdurchschnitt vorzunehmen. Bei Nichtanpassung wurden Kürzungen von finanziellen Mitteln, Zuweisungen oder Verweigerung von Förderungen angemahnt / bzw. auf diese Möglichkeit hingewiesen ...
Und fast genauso ist es 2025. Der Hebesatz wurde vom Finanzamt- und Land berechnet und den Gemeinden vorgegeben Grundprinzip sollte sein, dass keine Gemeinde auf Grund der neuen Grundsteuer mehr Einnahmen erzielt als in den Vorjahren.
Setzen wir den Hebesatz niedriger an (wie es ja offiziell erlaubt sein soll), berechnet man die Gemeinde, als ob sie den vorgegebenen Hebesatz beschlossen hätte und es gibt weniger finanzielle Zuweisungen in der entsprechenden Höhe "denn die Gemeinde würde ja offiziell auf mögliche Einnahmen verzichten: und das verstößt gegen das Kommunalrecht ...
(toll, wie man mit Bürokratie Gemeinden zu etwas zwingen kann, was sie gar nicht wollen) ...
meint nicht nur die Brenzer Gemeindvertetung
Auszug ...
Die Grundsteuer hat keine Zukunft
Die durch uns präferierte Lösung der gesplitteten Hebesätze ist allerdings nur ein weiterer kurzfristiger Rettungsversuch einer im Grunde verkorksten Reform. Spätestens nach dem nächsten Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer sollte endlich grundsätzlich über Alternativen zur Grundsteuer nachgedacht werden. Der Staat muss für die Erhebung der Grundsteuer einen sehr hohen bürokratischen Aufwand betreiben, um ein vergleichsweises geringes Steueraufkommen von bundesweit ca. 15 Milliarden Euro einzutreiben. Darüber hinaus steht die Grundsteuer wenig im Einklang mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip, weil bei ihrer Erhebung die persönlichen Verhältnisse und die gesamte Einkommenssituation des Steuerpflichtigen unberücksichtigt bleiben. Das Grundstück als alleinige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer spiegelt zudem den Äquivalenzcharakter der Grundsteuer nicht wider.
Die Grundsteuer hat deshalb aus Sicht des Bundes der Steuerzahler ihre Existenzberechtigung verloren und gehört nicht in ein zeitgemäßes Steuersystem. Ein zeitgemäßes Steuersystem sollte aus Steuerzahlersicht nicht die dargelegten Mängel haben und fair, einfach und so maßvoll wie möglich ausgestaltet sein. Es sollte sich auf wenige, ertragreiche Steuerarten beschränken.
Zur Kompensation der Einnahmeausfälle der Kommunen gibt es bereits verschiedene Ansätze. So könnten die Kommunen beispielsweise ein Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer und Körperschaftssteuer erhalten sowie einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer. Zusätzlich könnte die Verbundquote für die Kommunen in NRW angehoben werden. Wir sind überzeugt, dass eine gute und bessere Lösung für die Kommunen gefunden werden kann.
Die Grundsteuer sollte in Zukunft nicht ständig neu reformiert werden, sondern durch andere steuerliche Finanzierungsmöglichkeiten für die Kommunen ersetzt werden ...