Ausgabe 3/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Information zum Mecklenburger Seen-Radweg
Gemäß Teileinziehungsbescheid und verkehrsrechtlicher Anordnung des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist die Strecke als Radweg mit möglicher Anliegernutzung gewidmet.
Um den überörtlichen Verkehr (Durchgangsverkehr) gem. Teileinziehungsbescheid zu unterbinden, wurden im Bereich der Schleuse eine Einengung des Radweges und an den Einmündungen Kreuzung Fahrbinder Damm/Birkenweg und L 091 abschließbare Schrankenanlagen errichtet.
Die Stadt Neustadt-Glewe stellt den Grundstückseigentümern bzw. –nutzern der anliegenden Flächen Schlüssel für die Schrankenanlagen mit folgenden Auflagen zur Verfügung:
- Das Befahren des Radweges ist nur für die Bewirtschaftung/Nutzung der anliegenden Flächen gestattet. Die Nutzung für den überörtlichen Verkehr ist untersagt.
- Starke Verunreinigungen des Radweges sind vom Verursacher umgehend zu beseitigen, da diese eine erhöhte Unfallgefahr für Radfahrer darstellen.
- Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Schlüssel an Dritte und die Anfertigung von Schlüsselkopien, ist nur mit Genehmigung der Stadt Neustadt-Glewe gestattet.
- Der Nutzer verpflichtet sich, die Schrankenanlagen nach jedem Durchfahren ordnungsgemäß zu verschließen.
Die Stadt Neustadt-Glewe wird die Schrankenanlagen zum 01.04.2024 schließen und regelmäßig Kontrollen durchführen.
Bitte melden Sie den Bedarf an Schlüsseln unter 038757/500-50 bzw. k.wegener@neustadt-glewe.de an.