Die Stadt Neustadt-Glewe betreibt den Hort an der Grundschule „Johann Wolfgang von Goethe“ als Teil ihres Engagements für Bildung und Integration der Kinder unserer Region.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir
die das pädagogische Konzept gemeinsam mit der Grundschule weiterentwickelt und für eine optimale Betreuung und Förderung der Kinder sorgt.
Im Hort werden derzeit ca. 200 Kinder betreut. Mit Schuljahresbeginn 2023/24 bezieht der Hort das neu errichtete Hortgebäude unmittelbar an der Grundschule und bietet damit Kindern und Erziehern
neu eingerichtete Räumlichkeiten und Ausstattungen.
Es handelt sich bei der Hortleitung um eine Vollzeitstelle (39 Stunden), die als Elternzeitvertretung bis zum 30.06.2024 befristet ist.
Leitung des Hortteams und Organisation des Hortbetriebs
Planung und Umsetzung von pädagogischen Angeboten und Projekten
Betreuung und Unterstützung der Kinder in ihrer individuellen Entwicklung
Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern der Grundschule
Verantwortung für die Einhaltung der pädagogischen und gesetzlichen Standards im Hort
Abgeschlossenes Studium der Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik oder
Abgeschlossene Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher(m/w/d) mit Leitungserfahrung
Mehrjährige Berufserfahrung im Hortbereich, idealerweise in einer Leitungsfunktion
Fundierte Kenntnisse in der pädagogischen Arbeit mit Kindern
Führungskompetenz und Teamfähigkeit
Hohe Eigenmotivation, Engagement und Flexibilität
Schwerbehinderte Menschen/Gleichgestellte werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) richten Sie bitte bis zum 30.04.2023 an die Stadt Neustadt-Glewe, Der Bürgermeister, Markt 1, 19306 Neustadt-Glewe oder unter s.maehden@neustadt-glewe.de.
Bewerbungen werden nicht zurückgesandt. Bitte Zeugnisse, Beurteilungen etc. nicht im Original einsenden. Bitte auch keine Bewerbungsmappen verwenden. Mit der Bewerbung verbundene Kosten werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen, die innerhalb von drei Monaten nach Bewerbungsschluss nicht abgeholt wurden, werden aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.