"Wäschekörbeweise Einsprüche" bei Finanzämtern
Mehr als drei Millionen Menschen haben bereits Einspruch gegen ihre Bescheide zur neuen Grundsteuer eingelegt - das hat eine Umfrage ergeben. Dem Staat könnten deswegen hohe Einnahmen entgehen. (Quelle: Tagesschau Stand: 12.06.2023
„Durch die für 2025 geplante Grundstücksreform entstehen absurde Situationen für Hausbesitzer. Auch beim Bundesmodell, das in vielen Bundesländern angewandt wird, ist der Umgang mit den Bodenrichtwerten umstritten. Ein Gericht hatte grundsätzliche Zweifel an den Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer geäußert, weitere Klagen sind eingereicht....“
„Wir Bürgermeister bekommen den ganzen Ärger bei der Grundsteuerreform in voller Breite ab." Günter Pfundstein, Bürgermeister in Zell am Harmersbach
Auch das ist Realität : „Grundstück an befahrenen Straßen mehr wert?“
Bund der Steuerzahler: „Bodenrichtwertzonen nicht nachvollziehbar“
Der Bund der Steuerzahler und der Interessensverband der Grundstückseigentümer Haus & Grund haben Musterklagen gegen die Grundsteuerbewertung erhoben. Sie unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Die Klagen richten sich gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Ab Januar 2025 sollen die Kommunen die neue Grundsteuer aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge erheben.
„Wir als Gemeinde könnten gegen eine drastische Erhöhung die Hebesätze für die Grundsteuer nach unten setzen, um so ein wenig Einfluß zu nehmen und den Eigentümern und Mietern drastische Kostenerhöhungen zu ersparen.“ meinen einige Eigentümer.... Aber auch das ist Illussion:
Ich erinnere an die letzten Haushaltsdiskussionen seit 2019:In den Haushaltsdiskussion wurden alle Gemeinden mit Nachdruck darauf aufmerksam gemacht, dass ein Durchschnitt als Grundlage für die Haushaltsplanung anzusetzen sei.Die Gemeinden, die nicht den so genannten Nivellierungsansatz berücksichtigen, werden so berechnet, als hätten sie den Durchschnitt und bekämen eben diese Differenz weniger Zuweisungen...
Unser Brenz hat sich trotzdem bestens entwickelt, auch ohne drastische Steuererhöhungen: wir sind gespannt, wie die Grundstücke nun neu bewertet wurden....
Die Brenzer haben sich einer Anpassung über 15 Jahre bewußt entgegengestellt, weil wir uns „nicht erpressen“ lassen wollten, wie wir es nennen.(der Gesetzgeber nennt es Durchsetzung und Beachtung der Gesetze)
Auch die Presse hat über uns berichtet:
Der Bürgermeister räumt allerdings auch erneut ein, man wisse nicht, wie lange das noch geht, sich entgegenzustellen.Brenz gehöre in MV zu den 18 (von 780!) Gemeinden, bei denen der Steuersatz B nicht erhöht wurde...
Wir haben unseren Einwohnern aber zumindest 15 Jahre lang schleichende Erhöhungen und jedes Jahr Mehrzahlungen nicht auferlegt. Bis zum Jahr 2019 ...ging das gut...
Und jetzt geht es eben nicht mehr gut! Der Gesetzgeberwill es anders....
Der „Schwarze Peter“ aber kommt wohl tatsächlich wieder bei den Gemeinden an.
Unser Amt liegt zwar im Durchschnitt bei den Hebesätzen, aber es wird trotzdem heftige Änderungen für einzelne Eigentümer und Mieter geben, befürchte nicht nur ich.
Es kann für den Einzelnen weniger, es kann aber auch drastisch mehr werden, wie es z.B. der Bund der Steuerzahler befürchtet.
Die Brenzer haben deshalb angeregt, das Thema ausführlich im Amtsausschuß zu behandeln, um evtl. Einfluß nehmen zu können.
Ich betone aber ausdrücklich, dass ich keinen Einfluss auf das Verhalten der Grundstückseigentümer ausüben möchte. „Das Ganze soll nur zum Nachdenken anregen...“