Quelle: www.gaia-mv.de
Stadt Neustadt-Glewe
Der Bürgermeister
Bauleitplanung der Stadt Neustadt-Glewe
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe in der Fassung der Neubekanntmachung für die feuerwehrtechnische Zentrale nördlich des Flugplatzes in Neustadt-Glewe im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 41
| Hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und |
| Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe in der Fassung der Neubekanntmachung für die feuerwehrtechnische Zentrale nördlich des Flugplatzes in Neustadt-Glewe im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 41 für den Teilbereich 1 gefasst.
| Die Planungsziele bestehen in Folgendem: | |
| - | Vorbereitung der Voraussetzungen für die feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Ludwigslust-Parchim, |
| - | Sicherung der leistungsfähigen verkehrlichen Anbindung, |
| - | Regelung der Schutzansprüche für die angrenzenden bebauten bzw. unbebauten und Waldflächen, |
| - | Bewertung der Umgebungssituation um das Denkmal und Regelung und Bewertung zur Abgrenzung des Denkmals. |
| Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 1 (nördlicher Teilbereich) wird wie folgt begrenzt: | |
| - | im Norden durch Waldflächen und Grünflächen südlich der Fliegerchaussee/ Kreisstraße 38, |
| - | im Osten durch die Fliegerchaussee (Anbindungsstraße für den Flugplatz), |
| - | im Süden durch Waldflächen und den Ehrenpark des Denkmals, |
| - | im Westen durch die angrenzende Wohnbebauung der Liebssiedlung. |
Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 1 der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung der Neubekanntmachung der Stadt Neustadt-Glewe ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Übersichtsplan:
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 den Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe in der Fassung der Neubekanntmachung für den Teilbereich 1 für das frühzeitige Beteiligungsverfahren bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 1 der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe in der Fassung der Neubekanntmachung wird wie folgt begrenzt:
| - | im Norden durch Waldflächen und Grünflächen südlich der Fliegerchaussee/ Kreisstraße 38, |
| - | im Osten durch die Fliegerchaussee (Anbindungsstraße für den Flugplatz), |
| - | im Süden durch Waldflächen und den Ehrenpark des Denkmals, |
| - | im Westen durch die angrenzende Wohnbebauung der Liebssiedlung. |
Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 1 der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe ist dem vorstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Vorentwurf für den Teilbereich 1 der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe in der Fassung der Neubekanntmachung, bestehend aus der Planzeichnung und der zugehörigen Begründung, liegen in der Zeit
vom 04.06.2024 bis einschließlich 09.06.2024
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Stadtverwaltung der Stadt Neustadt-Glewe, Fachdienst III Bauen, Umwelt und Liegenschaften, Markt 7, 19306 Neustadt-Glewe während der folgenden Zeiten
| Montag | 9:00 Uhr-12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-16:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-18:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr-12:00 Uhr |
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung über diese Zeiten hinaus zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet unter der Adresse https://www.neustadt-glewe.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen hervorgebracht werden.
| - | Postanschrift des Amtes: | Stadt Neustadt-Glewe, Fachdienst III Bauen, Umwelt und Liegenschaften, Markt 1, 19306 Neustadt-Glewe |
| - | E-Mail: | s.leichert @neustadt-glewe.de |
| - | Tel.: | 038757-500-53 |
| - | Fax: | 038757 500-12 |
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift hervorzubringen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Neustadt-Glewe wird aufmerksam gemacht - http://www.Neustadt-Glewe.de//Datenschutzerklärung.
Neustadt-Glewe, den 08.05.2024