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Neustädter Anzeiger
Ausgabe 5/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe in der Fassung der Neubekanntmachung für die feuerwehrtechnische Zentrale

Quelle: www.gaia-mv.de

Stadt Neustadt-Glewe

Der Bürgermeister

Bauleitplanung der Stadt Neustadt-Glewe

Amtliche Bekanntmachung

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe in der Fassung der Neubekanntmachung für die feuerwehrtechnische Zentrale nördlich des Flugplatzes in Neustadt-Glewe im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 41

Hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe in der Fassung der Neubekanntmachung für die feuerwehrtechnische Zentrale nördlich des Flugplatzes in Neustadt-Glewe im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 41 für den Teilbereich 1 gefasst.

Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

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Vorbereitung der Voraussetzungen für die feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Ludwigslust-Parchim,

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Sicherung der leistungsfähigen verkehrlichen Anbindung,

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Regelung der Schutzansprüche für die angrenzenden bebauten bzw. unbebauten und Waldflächen,

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Bewertung der Umgebungssituation um das Denkmal und Regelung und Bewertung zur Abgrenzung des Denkmals.

Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 1 (nördlicher Teilbereich) wird wie folgt begrenzt:

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im Norden durch Waldflächen und Grünflächen südlich der Fliegerchaussee/ Kreisstraße 38,

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im Osten durch die Fliegerchaussee (Anbindungsstraße für den Flugplatz),

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im Süden durch Waldflächen und den Ehrenpark des Denkmals,

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im Westen durch die angrenzende Wohnbebauung der Liebssiedlung.

Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 1 der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung der Neubekanntmachung der Stadt Neustadt-Glewe ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Übersichtsplan:

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 den Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe in der Fassung der Neubekanntmachung für den Teilbereich 1 für das frühzeitige Beteiligungsverfahren bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 1 der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe in der Fassung der Neubekanntmachung wird wie folgt begrenzt:

-

im Norden durch Waldflächen und Grünflächen südlich der Fliegerchaussee/ Kreisstraße 38,

-

im Osten durch die Fliegerchaussee (Anbindungsstraße für den Flugplatz),

-

im Süden durch Waldflächen und den Ehrenpark des Denkmals,

-

im Westen durch die angrenzende Wohnbebauung der Liebssiedlung.

Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 1 der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe ist dem vorstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Vorentwurf für den Teilbereich 1 der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt-Glewe in der Fassung der Neubekanntmachung, bestehend aus der Planzeichnung und der zugehörigen Begründung, liegen in der Zeit

vom 04.06.2024 bis einschließlich 09.06.2024

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Stadtverwaltung der Stadt Neustadt-Glewe, Fachdienst III Bauen, Umwelt und Liegenschaften, Markt 7, 19306 Neustadt-Glewe während der folgenden Zeiten

Montag

9:00 Uhr-12:00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-16:00 Uhr

Donnerstag

9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-18:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr-12:00 Uhr

sowie nach vorheriger Terminvereinbarung über diese Zeiten hinaus zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet unter der Adresse https://www.neustadt-glewe.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen hervorgebracht werden.

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Postanschrift des Amtes:

Stadt Neustadt-Glewe, Fachdienst III Bauen, Umwelt und Liegenschaften, Markt 1, 19306 Neustadt-Glewe

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E-Mail:

s.leichert @neustadt-glewe.de

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Tel.:

038757-500-53

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Fax:

038757 500-12

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift hervorzubringen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Neustadt-Glewe wird aufmerksam gemacht - http://www.Neustadt-Glewe.de//Datenschutzerklärung.

Neustadt-Glewe, den 08.05.2024