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Neustädter Anzeiger
Ausgabe 5/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Satzung über den Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Neustadt-Glewe für die Feuerwehrtechnische Zentrale

Stadt Neustadt-Glewe

Der Bürgermeister

Bauleitplanung der Stadt Neustadt-Glewe

Amtliche Bekanntmachung

Betrifft:

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Neustadt-Glewe für die Feuerwehrtechnische Zentrale nördlich des Flugplatzes in Neustadt-Glewe

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe hat in ihrer Sitzung am 13.07.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Neustadt-Glewe für 2 Teilbereiche nördlich des Flugplatzes gefasst.

Die Planungsziele bestehen in folgendem:

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Vorbereitung der Voraussetzungen für die feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Ludwigslust-Parchim,

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Sicherung der leistungsfähigen verkehrlichen Anbindung, Regelung der Schutzansprüche für die angrenzenden bebauten bzw. unbebauten und Waldflächen,

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Bewertung der Umgebungssituation um das Denkmal und Regelung und Bewertung zur Abgrenzung des Denkmals.

Die Plangeltungsbereichsgrenzen für die 2 Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 41 sind im Übersichtsplan ersichtlich. Das Plangebiet besteht aus 2 Teilbereichen die wie folgt begrenzt werden:

Der Teilbereich 1 (nördlicher Teilbereich) wird begrenzt:

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im Norden durch Waldflächen und Grünflächen südlich der Fliegerchaussee/ Kreisstraße 38,

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im Osten durch die Fliegerchaussee (Anbindungsstraße für den Flugplatz),

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im Süden durch Waldflächen und den Ehrenpark des Denkmals,

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im Westen durch die angrenzende Wohnbebauung der Liebssiedlung.

Der Teilbereich 2 (südlicher Teil) wird begrenzt:

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im Norden durch Waldflächen und den Ehrenpark sowie das Denkmal,

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im Osten durch unbebaute Flächen des Flugplatzes,

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im Süden durch unbebaute Flächen des Flugplatzes,

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im Westen durch den Flugplatz.

Der räumliche Geltungsbereich für die 2 Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Neustadt-Glewe sind dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Übersichtsplan

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich für die 2 Teilbereiche bekannt gemacht.

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt-Glewe hat am 14.03.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 für den Teilbereich 1 der Stadt Neustadt-Glewe gebilligt und für das frühzeitige Beteiligungsverfahren bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 1 des Bebauungsplanes Nr. 41 wird wie folgt begrenzt:

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im Norden durch Waldflächen und Grünflächen südlich der Fliegerchaussee/Kreisstraße 38,

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im Osten durch die Fliegerchaussee (Anbindungsstraße für den Flugplatz),

-

im Süden durch Waldflächen und den Ehrenpark des Denkmals,

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im Westen durch die angrenzende Wohnbebauung der Liebssiedlung.

Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 1 (Teil Nord) des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Neustadt-Glewe ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Übersichtsplan

Der Vorentwurf für den Teilbereich 1 des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Neustadt-Glewe bestehend aus der Planzeichnung-Teil A und den textlichen Festsetzungen im Text-Teil B und die zugehörige Begründung liegen in der Zeit

vom 04.06.2024 bis einschließlich 09.07.2024

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Stadtverwaltung der Stadt Neustadt-Glewe, Fachdienst III Bauen, Umwelt und Liegenschaften, Markt 7, 19306 Neustadt-Glewe während der folgenden Zeiten

Montag

9:00 Uhr-12:00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-16:00 Uhr

Donnerstag

9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-18:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr-12:00 Uhr

sowie nach vorheriger Terminvereinbarung über diese Zeiten hinaus zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet unter der Adresse https://www.neustadt- glewe.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen hervorgebracht werden.

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Postanschrift des Amtes: Stadt Neustadt-Glewe, Fachdienst III Bauen, Umwelt und Liegenschaften, Markt 1, 19306 Neustadt-Glewe

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E-Mail: s.leichert@neustadt-glewe.de

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Tel.: 038757-500-53

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Fax: 038757 500-12

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift hervorzubringen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Neustadt-Glewe wird aufmerksam gemacht – http://www.Neustadt-Glewe.de//Datenschutzerklärunq.

Neustadt-Glewe, den 08.05.2024