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Neustädter Anzeiger
Ausgabe 5/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
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Ausfertigung öB Schlussfeststellung Spornitz

 


Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Westmecklenburg

-Flurneuordnungsbehörde-

Bleicherufer 13

19053 Schwerin

Bodenordnungsverfahren Spornitz

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gemeinde Spornitz

Aktenzeichen: 5433.3-76-34227

Schwerin, 28.04.2026

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung

für die Gemeinden Spornitz, Lewitzrand, Brenz und die Städte Neustadt-Glewe und Parchim

Schlussfeststellung

Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Bodenordnungsverfahren Spornitz mit folgender Feststellung abgeschlossen:

1.

Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren Spornitz beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe:

Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt,

Das Grundbuch und das Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.

Das Bodenordnungsverfahren Spornitz ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung zu beenden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Sitz Schwerin erhoben werden.

Im Auftrag

(LS)
gez. W. Reiners
Leiter der Abteilung Integrierte ländliche Entwicklung

Ausfertigungsvermerk:

Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.