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Neustädter Anzeiger
Ausgabe 5/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
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Ausfertigung öB Schlussfeststellung Zentrallewitz

 


Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Westmecklenburg

-Flurneuordnungsbehörde-

Bleicherufer 13

19053 Schwerin

Flurneuordnungsverfahren Zentrallewitz

Landkreis

Ludwigslust-Parchim

Stadt/Gemeinden

Neustadt-Glewe, Wöbbelin, Rastow, Spornitz

Aktenzeichen: 5433.3-76-34307

Schwerin, 28.04.2026

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung

für die Stadt Neustadt-Glewe und die Gemeinden Brenz, Banzkow, Spornitz, Wöbbelin und

Rastow

Schlussfeststellung

Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Flurneuordnungsverfahren Zentrallewitz mit folgender Feststellung abgeschlossen:

1.

Die Ausführung nach dem Flurneuordnungsplan ist bewirkt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurneuordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurneuordnungsverfahren Zentrallewitz beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe:

Die Ausführung des Flurneuordnungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt.

Das Grundbuch und das Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Flurneuordnung berichtigt.

Das Flurneuordnungsverfahren Zentrallewitz ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung zu beenden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt fur Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Sitz Schwerin erhoben werden.

Im Auftrag

(LS)
gez. W. Reiners
Leiter der Abteilung Integrierte ländliche Entwicklung