Titel Logo
Neustädter Anzeiger
Ausgabe 5/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ausfertigung öB Schlussfeststellung Spornitz-Ost

 


Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Westmecklenburg

-Flurneuordnungsbehörde-

Bleicherufer 13

19053 Schwerin

Flurneuordnungsverfahren Spornitz-Ost

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gemeinde Spornitz, Stadt Parchim

Aktenzeichen: 5433.3-76-34246

Schwerin, 28.04.2026

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung

für die Gemeinden Spornitz, Lewitzrand, Brenz und die Städte Neustadt-Glewe und Parchim

SchIussfeststellung

Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Flurneuordnungsverfahren Spornitz-Ost mit folgender Feststellung abgeschlossen:

1.

Die Ausführung nach dem Flurneuordnungsplan ist bewirkt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurneuordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurneuordnungsverfahren Spornitz-Ost beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe:

Die Ausführung des Flurneuordnungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch und das Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.

Das Flurneuordnungsverfahren Spornitz-Ost ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung zu beenden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Sitz Schwerin erhoben werden.

Im Auftrag

(LS)
gez. W. Reiners
Leiter der Abteilung Integrierte ländliche Entwicklung
Ausfertigungsvermerk:

Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.