Hätten Sie es gewusst?
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten leiten sich aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes ab, sind im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) festgeschrieben und in der Hauptsatzung unserer Stadt konkretisiert.
Es gilt:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, d. h. Männer und Frauen sind gleichberechtigt … Die Gleichstellung von Männern und Frauen soll gefördert werden.
Damit hat die Gleichberechtigung der Geschlechter Verfassungsrang.
Als Gleichstellungsbeauftragte unserer Stadt stehe ich nicht nur den Mitarbeitern der Verwaltung als Ansprechpartnerin zur Verfügung sondern auch Ihnen den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt - gern auch in einem vertraulichen Gespräch.
Sie alle können sich an mich wenden, wenn Sie z. B.
| - | Ideen, Anregungen, Hinweise oder Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen und Familien sowie zum Thema Gleichstellung haben, |
| - | Sich aufgrund Ihres Geschlechts benachteiligt fühlen, |
| - | Aktuelles Info-matrial zu gechlechtsspezifischen Themen haben, |
Weiterhin geht es um Themen wie
| - | Gleichberechtigte Teilhabe |
| - | Hilfe in Notlagen |
| - | Schutz vor Gewalt |
| - | Vereinbarkeit von Familie und Beruf |
Daraus ergibt sich für mich als Gleichstellungsbeauftragte:
| - | Ich bin Anlaufstelle für Fragen, Anregungen, Beschwerden. |
| - | Ich gebe Hilfestellung und Unterstützung falls erforderlich in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Einrichtungen. |
| - | Ich achte darauf, dass bei der Planungen von Maßnahmen der Stadt die Interessen und Lebenslagen von Frauen und Männer angemessen berücksichtigt werden. |
Meine Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte berührt fast alle Lebensbereiche. Ich bin dabei auf Ihre Mithilfe angewiesen und stehe Ihnen gern bei Fragen unterstützend und hilfreich im persönlichem Gespräch zur Verfügung.
Gern rufen Sie mich an und vereinbaren einen Termin: Tel.: 038757 23027