Stadt Neustadt-Glewe
Der Bürgermeister
Bauleitplanung der Stadt Neustadt-Glewe
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt- Glewe hat in ihrer Sitzung am 23.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 für den Ortsteil Klein Laasch mit der Gebietsbezeichnung „Eldeufer“ beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 hat eine Größe von rund 0,72 ha und umfasst das Flurstück 38/5 der Flur 1, Gemarkung Klein Laasch. Das Plangebiet wird umgrenzt:
| - | im Norden | durch die Bebauung in der Straße „Eldeufer“ |
| - | im Süden | durch die Bebauung in der Straße „Wiesenweg“ |
| - | im Osten | durch Gehölzbestand, Ackerflächen und Grünland |
| - | im Westen | durch die Bebauung in der Straße „Wiesenweg“ |
Mit dem Bebauungsplan verfolgt die Stadt Neustadt-Glewe das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine optimale ländliche Bebauung zu Wohnzwecke im Zuge einer Baulücke in der vorhandenen Bebauung des Ortsteil Klein Laasch zu schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 44 wird hiermit bekannt gemacht.
Neustadt-Glewe, den 04.06.2024
Übersichtskarte: Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 44 „Eldeufer“
Übersichtsskizze: Plangebiet Bebauungsplan Nr. 44 „Eldeufer“