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Neustädter Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 „Eldeufer“

Stadt Neustadt-Glewe

Der Bürgermeister

Bauleitplanung der Stadt Neustadt-Glewe

Amtliche Bekanntmachung

Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 „Eldeufer“

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtvertretung der Stadt Neustadt- Glewe hat in ihrer Sitzung am 23.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 für den Ortsteil Klein Laasch mit der Gebietsbezeichnung „Eldeufer“ beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 hat eine Größe von rund 0,72 ha und umfasst das Flurstück 38/5 der Flur 1, Gemarkung Klein Laasch. Das Plangebiet wird umgrenzt:

-

im Norden

durch die Bebauung in der Straße „Eldeufer“

-

im Süden

durch die Bebauung in der Straße „Wiesenweg“

-

im Osten

durch Gehölzbestand, Ackerflächen und Grünland

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im Westen

durch die Bebauung in der Straße „Wiesenweg“

Mit dem Bebauungsplan verfolgt die Stadt Neustadt-Glewe das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine optimale ländliche Bebauung zu Wohnzwecke im Zuge einer Baulücke in der vorhandenen Bebauung des Ortsteil Klein Laasch zu schaffen.

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 44 wird hiermit bekannt gemacht.

Neustadt-Glewe, den 04.06.2024

Übersichtskarte: Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 44 „Eldeufer“

Übersichtsskizze: Plangebiet Bebauungsplan Nr. 44 „Eldeufer“