Sicher haben Sie den Beitrag in der Februar-Ausgabe dieses Anzeigers gelesen...
Zur Erinnerung:
"Die Diskussion um die Steuerhebesätze 2025 ist für unsere Gemeindevertreter noch nicht beendet.
Wir haben den Hebesatz per "Hebesatzung" und nicht mit dem Haushalt 2025 beschlossen,das ermöglicht vielleicht noch Änderungen im Laufe des Jahres..."
Wohl bemerkt! Wir sind im Ehrenamt tätig! Wir haben weder Politik- noch Finanz- oder Steuerrecht studiert....
Die Politik hat versprochen, die Grundsteuerreform nicht für Steuererhöhungen zu missbrauchen. Stattdessen soll die Reform, die 2025 in Kraft tritt, aufkommensneutral sein.
Allerdings hat die Politik nicht definiert, welches Grundsteueraufkommen 2025 als „neutral“ und damit als nicht überhöht anzusehen ist.
Die Brenzer gewählten Vertreter haben gehandelt:
Hier der Beschluß zur Brenzer Hebesatzsatzung 2025 am 22.05. 2025
Für die erste vorgeschriebene Ermittlung der Hebesätze wurde die übermittelte Datenlage zum 18.11.2024 verwendet. Da zum damaligen Zeitpunkt noch nicht alle Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt übermittelt waren, wurde eine Überprüfung der Hebesätze dahingehend angeregt, ob die Aufkommensneutralität eingehalten ist und gleichzeitig auch keine negativen finanziellen Auswirkungen für den Haushalt 2025 zu verzeichnen sind. Hierfür wurde die übermittelte Datenlage zum 09.05.2025 verwendet.
Um die Aufkommensneutralität zu erreichen und laut Vorschrift zu sichern, sind die Grundsteuerhebesätze in der Hebesatzsatzung wie folgt zu aktualisieren:
| Hebesatz 2025 bislang | Hebesatz 2025 neu |
| Grundsteuer A | 244 | 244 |
| Grundsteuer B | 821 | 705 |
Im Vergleich zu den bisher festgesetzten Hebesätzen ergibt sich ein Minderertrag von 17.134,78 €, welcher an die Grundstückseigentümer auszukehren ist.
Die Gemeindevertreter sind sich einig darüber, dass zum nächst- möglichen Zeitpunkt - Haushaltsplanung 2026 - die Grundsteuer B nach Möglichkeit weiter heruntergesetzt, dagegen die Grundsteuer A angehoben und die Gewerbesteuer geprüft werden soll.
Und die Haushaltsdiskussion 2026 ist bereits in vollem Gange.
Haben Sie Wünsche, Vorschläge? Jeder Gemeindevertreter, sachkundige berufene Einwohner in Ihrer Straße ist Ansprechpartner: oder per Mail an: brenz@mail.de