Aufgrund der begrenzten Tageskapazitäten und vermehrter Wartezeiten wird für den Besucherverkehr im Bereich der Meldestelle folgende Änderung bekanntgegeben:
| Montag, Dienstag, Freitag: | Bearbeiten Ihrer Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
| Donnerstag: | Dienstleistungen können ohne Termin wahrgenommen werden, es ist jedoch auch wie gewohnt eine Terminvereinbarung möglich. |
Zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter der Rufnummer 038757 50043, per Mail j.bluemke@neustadt-glewe.de oder Sie nutzen unsere Onlinereservierung auf unserer Homepage.
Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern innerhalb der Sprechzeiten nicht immer möglich ist, ihren Anruf unmittelbar entgegenzunehmen. Telefonische Terminabsprachen sind aufgrund dessen vorzugsweise am Mittwoch zu vereinbaren.
Die neuen Regelungen dienen der gleichmäßigen Verteilung des Publikumsverkehrs über die Öffnungszeiten und verkürzt zugleich Ihre Wartezeit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
| Anliegen | notwendige Unterlagen | |
| Personalausweis / vorläufiger Personalausweis | • | Personalausweis |
| • | aktuelles biometrisches Passbild | |
| • | Geburts- oder Eheurkunde | |
| • | Zustimmungserklärung vom nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil oder der Sorgerechtsnachweis (bei Antragstellern unter 16 Jahren) | |
| Reisepass / Express-Reisepass /vorläufiger Reisepass | • | Personalausweis/Reisepass |
| • | aktuelles biometrisches Passbild | |
| • | Geburts- oder Eheurkunde | |
| • | Zustimmungserklärung vom nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil oder der Sorgerechtsnachweis (bei Antragstellern unter 18 Jahren) | |
| Kinderreisepass | • | Geburtsurkunde |
| • | aktuelles biometrisches Passbild | |
| • | Zustimmungserklärung vom nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil oder der Sorgerechtsnachweis (Bei nicht verheirateten aber zusammenlebenden Eltern ist die Sorgerechtsurkunde vorzulegen) | |
| Anmeldung / Ummeldung | • | Personalausweis/ Reisepass, |
| • | Standesamtliche Urkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) | |
| • | Wohnungsgeberbestätigung (Bestätigung des Vermieters über den Einzug in eine Wohnung oder bei Eigentum eine Bestätigung über den Einzug in die eigene Immobilie) | |
| • | Einverständnis der Sorgeberechtigten (Bei Zuzug eines Minderjährigen, wo nicht beide sorgeberechtigte Elternteile zuziehen) | |
| • | Bestätigung des Alleinigen Sorgerechts für minderjähriges Kind | |
Aus organisatorischen Gründen werden vom 07.08. - 25.08.2023 die Öffnungszeiten in der Wohngeldbehörde und in der Meldestelle geändert.
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | geschlossen |
| Donnerstag | geschlossen |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
Vielen Dank für Ihr Verständnis.