Im Juli 2002 ist die Europäische Richtlinie 2002/49/EG über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft getreten und im Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie muss auch in Mecklenburg-Vorpommern die Lärmsituation in Form von Lärmkarten veranschaulicht und die Öffentlichkeit über den Inhalt der Lärmkarten informiert werden. Mit den bereitgestellten Lärmkarten wird ein Lärmaktionsplan erarbeitet.
Gemäß § 47b Abs. 3 BImSchG sind Hauptverkehrsstraßen, d.h. Bundesfernstraßen, Landesstraßen sowie sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mill. Kfz pro Jahr zu kartieren.
Die Lärmaktionsplanung erfolgt alle 5 Jahre und befindet sich nunmehr in der 4. Stufe. Der Lärmaktionsplan der 3. Stufe wurde 2018 erstellt.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Entwurf zum Lärmaktionsplan 2024 der Gemeinde Brenz in der 4. Stufe erfolgt in der Zeit
vom 20.08.2024 bis zum 17.09.2024
durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Neustadt-Glewe unter
www.neustadt-glewe.de/Verwaltung-Politik/Bekanntmachungen/
Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Bauamt Neustadt-Glewe, Markt 7 in 19306 Neustadt-Glewe, zu jedermanns Einsicht statt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich, per E-Mail (s.howe@neustadt-glewe.de) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf eingehen, werden geprüft und auf die Bedeutung für den späteren Lärmaktionsplan hin bewertet. Nachfolgend wird der Lärmaktionsplan der 4. Stufe im Bauausschuss vorberaten und im Anschluss in der Gemeindevertretung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.