Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 8. Dezember 2022 eine Haushaltssperre über 20.000 Euro aufgehoben. Die Mittel sind dazu bestimmt, auf dem Marktrondell Bäume zu ersetzen. Vier der schmalblättrigen Eschen mussten in den vergangenen Jahren bereits entnommen werden. Drei Bäume weitere sind aufgrund ihres gegenwärtigen Zustandes als abgängig eingestuft.
Das Planungsbüro, das die Marktgestaltung seinerzeit erarbeitet hatte, hat einen Vorschlag entwickelt, wie dem sich stetig verschlechternden Zustand der Bäume entgegengewirkt werden kann. Dieser war dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau am 16. August vorgestellt worden.
Vorgesehen ist, die Baumscheibe von einem Meter auf drei Meter zu vergrößern. Die Kosten betragen voraussichtlich rund 56.000 Euro. Eine Finanzierung soll aus verfügbaren Mitteln des Städtebaulichen Sanierungssondervermögens (SSV) erfolgen. Weitere Kosten entstehen in Abhängigkeit von der Gestaltung der Baumscheiben. Eine abschließende Prüfung und Entscheidung zu den dafür infrage kommenden Varianten steht noch aus, weshalb die Umsetzung der Maßnahme unter diesen Vorbehalt gestellt wurde.
Vorgeschlagen und im Fachausschuss vorgestellt war außerdem ein Modell für Blumenkübel, mit denen die Marktmitte ausgestattet werden sollte. Der Neustrelitzer Erwin Hemke hatte im Jahr 2021 eine Spende in Höhe von 4000 Euro speziell für Strelitzenstauden auf dem Markt zur Verfügung gestellt, die Spende war damals von der Stadtvertretung per Beschluss angenommen worden. Das Planungsbüro hatte daraufhin vorgeschlagen, hochwertige Blumenkübel an den vier Standorten der historischen Marktbrunnen anzuordnen, die mit Strelitzien oder auch anderen Blühpflanzen bestückt werden könnten. Im Winter sollten die Kübel eingelagert werden. Für die Aufstellung der Pflanzgefäße mit entsprechender Bepflanzung wurden insgesamt rund 55.000 Euro veranschlagt. Nach ausführlicher Diskussion wurden die Pflanzkübel im Beschluss vom 8. Dezember nicht berücksichtigt. Die Stadtvertretung führte insbesondere zu hohe Kosten und Gestaltungsgrundsätze auf dem Markt zur Begründung an.