Auf der Stadtvertretersitzung am 12.12.2024 wurde mit Beschluss VO(S)/2024/020 der Jahresabschluss der Stadt Neustrelitz zum 31.12.2023 gemäß § 60 (5) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern festgestellt und durch den Beschluss VO(S)/2024/021 wurde dem Bürgermeister Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Stadt Neustrelitz zum 31.12.2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2023 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 13.01.2025 bis 24.01.2025 während der Öffnungszeiten im Stadtvertreterbüro der Stadt Neustrelitz, Markt 1, aus.