Gem. §§ 33 Abs. 4, 63 Landes- und Kommunalwahlgesetz MV (LKWG M-V) wird das vom Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 13.06.2024 festgestellte endgültige Wahlergebnis für die Stadtvertreterwahl am 09.06.2024 in der Residenzstadt Neustrelitz öffentlich bekannt gemacht. Gem. § 35 LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben.
Neustrelitz, den 04.07.2024