Titel Logo
Strelitzer Echo
Ausgabe 14/2024
Redaktionelles
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Änderung der Garagenpachten

In Neustrelitz gibt es eine Änderung der Garagenpachten, die alle Nutzer von Garagen auf städtischen Grundstücken betrifft. Die Nutzer erhielten bereits Post, in der sie über eine Anpassung des Nutzungsentgeltes informiert wurden. Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein einheitlicher Preis von 255,60 Euro pro Jahr für jede Garage. Dieser Preis setzt sich aus einem monatlichen Nutzungsentgelt von 20 Euro, 5,90 Euro für die Feuerversicherung und 9,70 Euro für die Grundsteuer zusammen.

Die Gründe für diese Erhöhung sind vielfältig. Zum einen sind gesetzliche Änderungen zu berücksichtigen, die eine Neuregelung erforderlich machen. Bislang wurden die Nutzer zur Zahlung der Grundsteuer veranlagt. Ab 2025 wird die Stadt Neustrelitz als Grundstückseigentümerin diese Zahlung übernehmen, sodass die Nutzer von dieser Verpflichtung entbunden werden. Außerdem ist zu erwähnen, dass das Nutzungsentgelt in der Stadt seit 17 Jahren unverändert blieb. Ältere Verträge sahen niedrigere Preise vor, die nun an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden müssen.

Von der Anpassung sind insgesamt 710 Verträge betroffen, da einige Nutzer mehrere Garagen gemietet haben. Rund 620 Briefe werden an die Nutzer versendet, um sie über die neuen Konditionen zu informieren. Die Stadtverwaltung ist in den Anschreiben auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen, um den Bürgern Klarheit zu verschaffen.

Die Nutzer haben bis zum 31. Oktober 2024 ein außerordentliches Kündigungsrecht, das es ihnen ermöglicht, ihre Verträge mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 zu beenden. In diesem Fall muss die Garage bis zum 31. März 2025 an die Stadt zurückgegeben werden.

Die Stadt Neustrelitz wird die Nutzer auch weiterhin über wichtige Änderungen informieren und steht bei weiteren Fragen zur Verfügung.

Mögliche Fragen zu der Situation mit den Garagen

1.)

Ich habe eine Garage auf einem Grundstück der Stadt, gehört mir diese?

Die Garage gehört Ihnen nur, wenn zwischen Ihnen und der Residenzstadt Neustrelitz noch der ursprüngliche Vertrag aus DDR-Zeiten besteht.

Anderenfalls gehört Ihnen die Garage nicht. Die Garage gehört dann zum Grundstück und damit dem Grundstückseigentümer.

2.)

Warum ist das so? Früher haben die Garagen doch den Nutzern gehört.

Ja, das ist richtig. Zu Zeiten der DDR konnte es getrenntes Eigentum an den Garagen und am Grundstück geben. Garagen wurden wie eine Ware gehandelt und verkauft.

Hunderttausende Garagen und Gartengrundstücke waren von dieser Situation zum Ende der DDR betroffen. Um eine Überleitung in das geltende Rechtssystem der Bundesrepublik zu ermöglichen, wurde das Schuldrechtsanpassungsgesetz verabschiedet.

Dieses Gesetz schützt die ursprünglichen Nutzer. Das Gesetz regelt aber auch, dass mit der Änderung an Verträgen und mit Ablauf von Jahrzehnten der Schutz immer geringer wird und letztendlich das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt.

3.)

Was hat man mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz geregelt?

Nun, zunächst ging es darum, einen Bestandschutz zu schaffen. Derjenige, der im Vertrauen auf das Recht der DDR eine Garage oder eine Datsche auf einem fremden Grundstück gebaut oder gekauft hatte, sollte diese auch nutzen und genießen können.

4.)

Gilt das für immer?

Nein. Zunächst gilt dieser Schutz nur für die Verträge aus DDR-Zeiten. Nur der ursprüngliche Nutzer konnte ja überhaupt darauf vertrauen, dass sich die Situation für ihn nicht ändert.

Gab es einen Nutzerwechsel für die Garage nach der Wende, ist die Situation eine andere. Der neue Nutzer hat unter anderen Bedingungen einen Vertrag abgeschlossen und konnte nicht mehr davon ausgehen, dass sein Eigentum an der Garage erhalten bleibt.

Das Schuldrechtsanpassungsgesetz regelt auch, dass weitere Schutzvorschriften mit Ablauf von vielen Jahren nach der Wende entfallen. Einfach gesagt, 34 Jahre nach der Wiedervereinigung ist der Vertrauensschutz weitgehend erloschen.

5.)

Kann ich meine Garage heute noch verkaufen?

Nein, das ist nicht möglich. Selbst wenn Sie noch einen alten Vertrag aus DDR-Zeiten mit der Stadt Neustrelitz haben und Eigentümer der Garage sind, endet dieser ursprüngliche Vertrag ja im Moment des Verkaufes. Damit kann der Käufer kein Eigentum an der Garage erwerben, da diese in genau diesem Moment ins Eigentum der Stadt übergeht.