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Strelitzer Echo
Ausgabe 14/2025
Redaktionelles
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Eine saubere Stadt und Umweltbewusstsein gehören zusammen

Der bunte Herbst lässt den Besen einmal mehr schwingen als sonst. Laub, das auf Gehwegen und Straßen liegt, birgt Rutschgefahr, wird matschig und hinterlässt letztlich kein schönes Bild. Deshalb ist in der Straßenreinigung der Stadt festgelegt, wer säubern muss; der Eigentümer des an der Straße anliegenden Grundstückes in der Reinigungsklasse 2 von der Grundstücksgrenze bis zur Fahrbahn und der in der Reinigungsklasse 3 bis zur Fahrbahnmitte. Die Bediensteten des Ordnungsamtes überprüfen, ob gereinigt wird. Wo es nicht klappen will, können Bußgelder, Zwangsgelder oder eine Ersatzvornahme durch eine Reinigungsfirma auf Kosten des Verpflichteten angeordnet werden.

Wer verpflichtet ist, seinen Gehweg zu säubern, darf das dort liegende Laub nicht einfach auf die Straße kehren. Das Übermaß an Laub kann dann nicht mehr von der Kehrmaschine aufgenommen werden, ohne dass diese beschädigt wird. Außerdem liegt ein Verstoß gegen das Straßen- und Wegegesetz M-V vor. Es handelt sich hierbei um eine unbefugte Abfallentsorgung und eine übermäßige Straßenverschmutzung, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die aufgefundenen Abfälle müssen selbst entsorgt werden. Die Abgabe der Abfälle ist zwar nicht kostenfrei, das darf aber nicht dazu führen, die Abfälle anderweitig loszuwerden. Es ist im Interesse einer sauberen Luft im Stadtgebiet laut Allgemeinverfügung auch nicht mehr gestattet, Pflanzenabfälle und Grünschnitt zu verbrennen. Die Nutzung des städtischen Abfallwirtschaftszentrums und Annahmehofes ist allen zumutbar. Eigentum verpflichtet. Wer dagegen verstößt und eine illegale Entsorgung bspw. im Wald oder auf Wiesen vornimmt, handelt ordnungswidrig und ohne ökologisches Umweltbewusstsein. Fremde Pflanzenteile gehören nicht in den Wald. Sie verändern die natürliche Bodenbeschaffenheit und verbringen artfremde Flora in unsere schönen und gesunden Wälder.

Wiederholt gehen Beschwerden über die Verunreinigung von den Hinterlassenschaften der Hunde auf öffentlichen Verkehrsflächen, wie Fahrbahnen und Gehwege, ein. Jeder kennt die unangenehme Reinigungsaktion unter der Schuhsohle, wenn man versehentlich hineintappt und auch für denjenigen, der letztlich die Sache für den Tierhalter beseitigt, ist es nicht angenehm, seine eigenen Schaufel und Müllbehälter dafür zu benutzen. Insofern möchten wir alle Hundehalter darüber informieren, dass die Hinterlassenschaften der Tiere durch den Nutzer der Tiere beseitigt werden müssen. Das Unterlassen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Es wird ausdrücklich darum gebeten, Anzeige beim Amt für Ordnung und Sicherheit zu erstatten, wenn derjenige, der gegen die Gesetze verstößt, bekannt ist. Die zuständigen Stellen werden die Ordnungswidrigkeit verfolgen. Bringen Sie Ihren Missmut gegen Leute, die eine saubere Stadt und Umwelt nicht achten mögen, klar zum Ausdruck. Sprechen Sie das bitte an.

Sylke Drobek
Amtsleiterin für Ordnung und Sicherheit
(PM)