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Strelitzer Echo
Ausgabe 17/2023
Bekanntmachungen der Stadt Neustrelitz
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Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung von Ausgleichbeträgen im Sanierungsgebietchten

Wie zuletzt im Strelitzer Echo vom 13.11.2021 berichtet, ermöglicht die Stadt Neustrelitz im Sanierungsgebiet „Stadtdenkmal Neustrelitz“ anfallende Ausgleichsbeträge vorzeitig abzulösen. Laut aktuell geltender Beschlussfassung der Stadtvertretung wird den Eigentümern, die bis zum Ende des Jahres 2025 von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, ein Risikoabschlag in Höhe von 16 Prozent gewährt. Danach reduziert sich bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme (vorrausichtlich 2028) dessen Höhe jährlich um 4 Prozent, sodass zum Beispiel 2026 ein Risikoabschlag in Höhe von 12 Prozent gewährt wird.

Ausgleichsbeträge entstehen durch die Erhöhung des Bodenwertes infolge der durchgeführten Sanierung. Es handelt sich um die Differenz zwischen dem von der Sanierung unbeeinflussten Anfangswert und dem sanierungsbedingten Endwert des Grundstücks. Mit Abschluss der Sanierungsmaßnahme werden die Ausgleichsbeträge in voller Höhe per Bescheid erhoben.

Die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge erfolgt im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung zwischen der Stadt und dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Dabei wird der jeweils zu entrichtende Ausgleichsbetrag auf Grundlage eines Gutachtens über die Höhe lagetypischer Anfang- und Endwerte sowie Ausgleichsbetrage gemäß § 156 BauGB ermittelt. Die zuletzt erforderliche Aktualisierung dieses Gutachtens liegt der Stadt nun vor.

Betroffene Grundstückseigentümer, die bislang von dieser Möglichkeit noch nicht Gebrauch gemacht haben und an einer vorzeitigen Ablösung interessiert sind, können formlos beim Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung einen Antrag per E-Mail unter stadtplanung@neustrelitz.de oder telefonisch unter 03981 4534-314 stellen. Dort können sich Eigentümer auch beraten lassen.