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Strelitzer Echo
Ausgabe 2/2023
Bekanntmachungen der Stadt Neustrelitz
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Öffentliche Bekanntmachung der Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz gGmbH gemäß § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz M-V über den Jahresabschluss zum 31.12.2021

1.

Der Abschlussprüfer hat seinen Bestätigungsvermerk am 30.11.2022 erteilt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.

2.

Die Gesellschafterversammlung hat am 19.12.2022 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2021 festgestellt. Der Geschäftsführung wurde für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

3.

Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss i.H.v. 48.619,45 und einen Bilanzgewinn i.H.v. 48.619,45 EUR aus. Der Bilanzgewinn wird wie folgt verwendet:

a.

0,00 € werden in die Gewinnrücklage eingestellt und

b.

48.619,45 € werden auf neue Rechnung vorgetragen.

4.

Der steuerliche Gewinn in Höhe von 50.884,85 Euro wird folgender Maßen in die steuerlichen Rücklagen eingestellt:

a.

Einstellung in satzungsmäßige Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO

b.

Einstellung in die freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 06.02. - 13.02.2023 in der Stadt Neustrelitz, Markt 1, 17235 Neustrelitz, in Raum 2.16 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsicht aus. Des Weiteren hat die Gesellschaft den Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger unter der Nr. HRB 20327 veröffentlicht.

Die Geschäftsführung