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Strelitzer Echo
Ausgabe 2/2024
Redaktionelles
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Redaktionelles



In der Kindertagesstätte der Residenzstadt Neustrelitz ist die Stelle als

Küchenkraft (m/w/d)

ab 01.03.2024 zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst
  • Lebensmittelbe- und -verarbeitung
  • Portionierung und Essenausgabe
  • Reinigung der Ausstattung, der Ausrüstung, des Geschirrs, des Bestecks und der Flächen
  • Vorbereitung von Frühstück und Vesper
Anforderungen an die Bewerberin / den Bewerber
  • Kenntnisse und Erfahrung in der Küchenarbeit, vorteilhaft sind Erfahrungen beim Kochen
  • Selbständiges und vorausschauendes Arbeiten
  • Hohe Belastbarkeit und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
  • Erlangung eines Gesundheitszeugnisses
Die Bewerberin / den Bewerber erwarten
  • eine für vorerst 2 Jahre befristete Beschäftigung in der Entgeltgruppe 1 TVöD
  • eine Teilzeitbeschäftigung mit 30 Wochenstunden

Wenn Sie Interesse an dieser Stelle haben, übersenden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 08.02.2024 an

Residenzstadt Neustrelitz

Referat Personal

Markt 1

17235 Neustrelitz

Ihre Online-Bewerbung senden Sie bitte in einer Datei an personal@neustrelitz.de.

Hinweis: Die im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung bzw. einem Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten werden von der Residenzstadt Neustrelitz nicht erstattet. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen bis zum 30.09.2024 im Personalreferat und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz MV. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.