Die Stadtvertretung der Residenzstadt hat am 12. Dezember 2024 eine neue Kulturförderrichtlinie verabschiedet. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Rahmenbedingungen für die kulturelle Förderung zu verbessern und den Zugang für Antragstellerinnen und Antragsteller zu erleichtern.
Förderanträge können von Vereinen, Institutionen, Initiativen oder auch Privatpersonen gestellt werden. Die Richtlinie deckt Projekte im Bereich Kultur sowie die Pflege der Städtepartnerschaften ab. Anträge können bis zum 30. November des Vorjahres im Fachbereich Kultur und Städtepartnerschaften abgegeben werden.
Die vollständige Kulturförderrichtlinie, die entsprechenden Antragsformulare sowie Vorlagen für den Verwendungsnachweis stehen auf der Webseite der Stadt Neustrelitz zur Verfügung.
Für weitere Informationen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kulturabteilung der Stadt. (PM)