Pünktlich zum Jahreswechsel hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde die Änderung der Hauptsatzung der Residenzstadt Neustrelitz genehmigt. Die Anpassung wurde nötig, da der Landesgesetzgeber Änderungen in der Kommunalverfassung vorgenommen hatte. Mit der Veröffentlichung im vorliegenden Strelitzer Echo tritt die Hauptsatzungsänderung nun vollumfänglich in Kraft. Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 6. November 2025 waren bereits Teile der Satzungsänderungen wirksam geworden. Im Dezember konnten dann auch die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zum Thema Beiräte geklärt und die endgültige Genehmigung erteilt werden. Damit endet ein langwieriger politischer und juristischer Abstimmungsprozess, der u.a. Neuregelungen in den folgenden Bereichen der Neustrelitzer Hauptsatzung vorsieht:
Neben diesen Neuregelungen ist auch das Strelitzer Echo in seiner bisherigen Form als amtliches Bekanntmachungsblatt betroffen. So wird das Amtsblatt künftig die Bezeichnung "Mitteilungsblatt der Residenzstadt Neustrelitz mit Ortsteilen" tragen. Dies ist insbesondere auf eine Satzungsänderung zurückzuführen, die es der Stadtverwaltung ermöglicht, künftige Bekanntmachungen unmittelbar und ohne zeitlichen Verzug auf der Internetseite der Residenzstadt zu veröffentlichen. Damit entfällt die Notwendigkeit einer Veröffentlichung im Strelitzer Echo, was seit jeher zu Verzögerungen beim Inkrafttreten von Bekanntmachungen geführt hat. Doch vollends werden die Bekanntmachungen nicht aus dem Strelitzer Echo verschwinden. So werden die aktuellen Bekanntmachungen an dieser Stelle auch in Zukunft Erwähnung finden - dann jedoch in komprimierter Form.
Vorerst noch keine Berücksichtigung findet in der nun aktuellen Hauptsatzung die Möglichkeit des Livestreams von Sitzungen der Stadtvertretung sowie von öffentlichen Ausschüssen. Hier kam die schon seit anderthalb Jahren angekündigte gesetzliche Vorgabe zu spät, um Einzug in die neue Hauptsatzung zu finden. Parallel zur Herstellung der technischen Möglichkeiten sollen nun jedoch zeitnah auch dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Nicht zuletzt wurde auch die Präambel der neuen Hauptsatzung der Residenzstadt Neustrelitz im Zuge der Anpassung überarbeitet. Darin enthalten ist ein klares Bekenntnis zur Förderung von Toleranz und gegenseitiger Achtung im Zusammenleben der von Vielfalt geprägten Gesellschaft. Dabei wird explizit betont: "Es steht für uns ein respektvoller und wertschätzender Umgang im Vordergrund - unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität". Dies in der neuen Hauptsatzung zum Ausdruck zu bringen war sowohl Bürgermeister Andreas Grund und der Stadtverwaltung als auch der Stadtvertretung ein großes Bedürfnis.