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Strelitzer Echo
Ausgabe 2/2026
Redaktionelles
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Satzungsanpassung bei der Freiwilligen Feuerwehr Neustrelitz

Vor knapp einem Jahr fand auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Neustrelitz im März 2025 auch die turnusmäßige Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführungen statt. Die dabei zu Tage getretenen Unstimmigkeiten in der Vorbereitung und Durchführung der Wahl offenbarte, dass es in der Satzung als Handlungsgrundlage der Feuerwehr Lücken und teils nicht ausreichende Regelungen gab. Im Ergebnis wurde die zuständige Rechtsaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte durch die Feuerwehr als auch die Stadtverwaltung der Residenzstadt Neustrelitz angerufen und um Prüfung gebeten. Die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigte die Wahlen als rechtsfehlerfrei, gab der Feuerwehr jedoch auf, die Satzung noch vor der Einführung des in 2026 zu erwartenden neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V und vor der nächsten Wahl in den bemängelten Punkten anzupassen. Dem ist die Feuerwehr umgehend nachgekommen. In diesem Zusammenhang wurden die Kameradinnen und Kameraden aufgerufen, sich einzubringen und ihre Änderungsvorschläge im Beteiligungsprozess zur neuen Satzung miteinfließen zu lassen.

Nach Prüfung der Vorschläge auf Rechtskonformität und Tauglichkeit wurde durch den Vorstand der Feuerwehr daraufhin eine Rohfassung der neuen Satzung erarbeitet. Diese wurde den Kameradinnen und Kameraden im Dezember des vergangenen Jahres vorgestellt, diskutiert und in eine Endfassung gebracht. Vor wenigen Wochen fand am 7. Januar 2026 in der Feuerwehr Neustrelitz schließlich eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt, in der über die veränderte Satzung abgestimmt wurde. Durch einen Mehrheitsbeschluss wurde die neue Satzung angenommen und noch am gleichen Tag in Kraft gesetzt.

Die verabschiedete Satzung wird jedoch voraussichtlich nur eine kurze Gültigkeitsdauer besitzen. Es ist zu erwarten, dass mit der Verabschiedung des neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V die Satzungshoheit an die Residenzstadt Neustrelitz übergeht. Mit dem Schritt wird dann auch in diesem Punkt die Rechtssicherheit hergestellt, da eine Freiwillige Feuerwehr keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, sondern Bestandteil der Gemeinde ist. Bis es jedoch soweit ist, besteht mit der jetzt geänderten Satzung der Freiwilligen Feuerwehr eine gute Grundlage.

(SE)