Bürgermeister Andreas Grund hat den erneuten Beschluss der Stadtvertretung „Schlossturm Neustrelitz“ vom 1. Februar 2024 gegenüber dem Präsidium der Stadtvertretung beanstandet.
Die Stadtvertretung hatte die Beschlussvorlage in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2023 mehrheitlich beschlossen, ohne dass in der Vorlage eine Deckung der dazu noch erforderlichen Haushaltsmittel benannt worden waren. Dagegen hatte der Bürgermeister gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung widersprochen (wir berichteten in unserer Ausgabe 01/2024, www.neustrelitz.de). Aufgrund des Widerspruches war die Angelegenheit auf der Sitzung der Stadtvertretung am 1. Februar 2024 wieder auf die Tagesordnung zu nehmen. Der Beschluss wurde mit der Ergänzung „Die Finanzierung ist in den Haushalt 2024 fortfolgende einzuplanen“ erneut mehrheitlich beschlossen.
„Der Beschluss ist auch mit dieser Ergänzung weiterhin rechtswidrig. Im Beschluss ist damit weiterhin nicht ausgeführt, wie die zur Deckung der Mehraufwendungen erforderlichen Mittel aufzubringen sind. Auch ein Teilhaushalt wird im Beschluss nicht benannt“, erläutert Bürgermeister Andreas Grund die Beanstandung und weist darauf hin: „Da die Stadtvertretung den Deckungsvorschlag der Verwaltung nicht angenommen hat, bleibt hier die Verantwortung der Stadtvertretung bestehen, einen Deckungsvorschlag aufzuzeigen.“
Die Stadtverwaltung hatte am 1. Februar eine alternative Beschlussvorlage eingebracht, die jedoch durch die Stadtvertretung nicht behandelt wurde. Der Vorschlag der Verwaltung ging insbesondere auf die Vorläufigkeit der aktuellen Kostenschätzung ein. Die Schätzung der reinen Baukosten hat sich auf 9,5 Millionen Euro erhöht. In dieser Summe sind die Kosten für ein Nutzungskonzept, dessen Umsetzung, den Brandschutz sowie die Folgekosten für Unterhaltung und Betreibung noch nicht enthalten. Die Stadt Neustrelitz geht von Gesamtkosten für den Schlossturm (einschließlich Unterhaltung für 25 Jahre) in Höhe von bis zu 14 Millionen Euro aus.
Um zusätzliche Einnahmen für die Errichtung, Ausstattung und Bewirtschaftung des Schlossturms zu erzielen, schlägt die Stadtverwaltung vor, die Hebesätze für die Grundsteuer B zum Jahr 2025 anzuheben. Durch die Anhebung der Hebesätze sollen jährlich Mehreinnahmen in Höhe von 350.000 Euro erzielt werden, um über einen Zeitraum von zehn Jahren gerechnet die Finanzierungslücken des Projektes schließen zu können.
Die Beanstandung des Beschlusses der Stadtvertretung vom 1. Februar wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Gegen die Beanstandung steht der Gemeindevertretung die Klage vor dem Verwaltungsgericht zu. (SE)
Die Vorplanung umfasst eine originalgetreue Wiedererrichtung auf der ehemaligen Fläche des Schlossturms. Der Turm war Bestandteil der Schlosserweiterung von 1905/07. Er hatte als Treppenhaus eine Verbindungsfunktion zwischen dem neuen Schlossteil und dem vorhandenen Barockschloss. Die Höhe betrug rund 52 Meter, das Innenmaß der Grundfläche rund 8 mal 8 Meter. Der Turmneubau mit Fahrstuhl ist nicht beheizbar. Er soll eine Ausstellungsnutzfläche von rund 250 Quadratmetern sowie eine Aussichtsmöglichkeit bieten.
Ein Nutzungskonzept ist nicht vorhanden. Der Beschluss der Stadtvertretung beinhaltet allgemein, dass der Schlossturm zu einem „Ausstellungs- und Erlebnisgebäude entwickelt“ werden solle („Leuchtturm für Demokratie“/“demokratische Entwicklung von Mecklenburg-Strelitz vom 18. Jh. bis heute“).
Die aktuelle Kostenschätzung aus dem Jahr 2023 umfasst allein für den Bau 9,5 Millionen Euro. Die Stadt erwartet Gesamtaufwendungen in Höhe von bis zu 14 Millionen Euro. Ursprünglich war man von 4 Millionen Euro an reinen Investitionskosten ausgegangen, die bereits im Jahr 2021 im Zuge der Vorplanung auf rund 7 Millionen Euro präzisiert wurden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bis zu 3 Millionen Euro und der Bund 3,6 Millionen Euro Fördermittel in Aussicht gestellt, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind. Allein der investive Eigenanteil der Stadt für den Turmbau beträgt zurzeit mindestens 2,5 Millionen Euro ohne Konzept und ohne Ausstellung. Diese Kosten sind durch keine Förderzusagen gedeckt. Hinzu kommen durch die Stadt zu tragende Bewirtschaftungskosten, deren Höhe derzeit nicht benennbar ist. (SE)