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Strelitzer Echo
Ausgabe 3/2025
Bekanntmachungen der Stadt Neustrelitz
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Spendenbericht 2024

Das Amt für Finanzen und Liegenschaften informiert:

Nach § 44 (4) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Stadt Neustrelitz zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln.

Über die Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ist jährlich ein Spendenbericht bzw. eine Übersicht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke ersichtlich sind.

Im Jahr 2024 sind

(1) für die Residenzstadt Neustrelitz

  • Geldspenden in Höhe von 1.009,21 Euro
  • Sachspenden in Höhe von 0,00 Euro
  • Schenkungen in Höhe von 35.000,00 Euro

(2) für die Erwin-Hemke-Stiftung

  • Geldspenden in Höhe von 1.352,81 Euro
  • Zustiftungen in Höhe von 0,00 Euro

eingegangen.

Die Residenzstadt Neustrelitz bedankt sich herzlich für alle Zuwendungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in den Spendenbericht nehmen kann.

Er liegt bis zum 04.03.2025 in der Stadtverwaltung, Amt für Finanzen und Liegenschaften, Markt 1, 17235 Neustrelitz aus.

Szumny
Amtsleiterin für Finanzen
und Liegenschaften