Nach § 44 (4) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Stadt Neustrelitz zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln.
Über die Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ist jährlich ein Spendenbericht bzw. eine Übersicht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke ersichtlich sind.
Im Jahr 2024 sind
(1) für die Residenzstadt Neustrelitz
(2) für die Erwin-Hemke-Stiftung
eingegangen.
Die Residenzstadt Neustrelitz bedankt sich herzlich für alle Zuwendungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in den Spendenbericht nehmen kann.
Er liegt bis zum 04.03.2025 in der Stadtverwaltung, Amt für Finanzen und Liegenschaften, Markt 1, 17235 Neustrelitz aus.