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Strelitzer Echo
Ausgabe 4/2024
Redaktionelles
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Erhebung der Kurabgabe beschlossen

Die Stadtvertretung hat am 29. Februar 2024 die Satzung zur Erhebung der Kurabgabe in der Residenzstadt Neustrelitz einschließlich der Ortsteile Fürstensee und Klein Trebbow beschlossen. Die Gästeabgabe wird ab dem 1. Mai 2024 erhoben. Sie beträgt in der Hauptsaison vom 1. April bis zum 31. Oktober 1,50 Euro pro Tag und in der Nebensaison vom 1. November bis zum 30. März 1,00 Euro. Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit einem Behinderungsgrad von 100% sowie deren Begleitpersonen sind von der Abgabe befreit. Zweitwohnungsbesitzer sind dazu verpflichtet eine Jahreskurabgabe in Höhe von 45,00 Euro zu entrichten.

Touristen erhalten Vergünstigungen bei der Nutzung städtischer Angebote. Sie haben freien Eintritt in das Museum im Kulturquartier, können kostenlos eine Stadtführung nutzen und die Puppenspielwochen besuchen.

Kostenlos für Vermieter

Die Urlauber bezahlen die Gästeabgabe bei ihren Gastgebern. Dazu wird den Vermietern ein onlinebasiertes Meldescheinwesen der AVS GmbH zur Verfügung gestellt. Privatvermieter erhalten einen kostenfreien Zugang zu dem System. Für größere Beherbergungsanbieter mit einer Buchungs- und Reservierungssoftware werden Schnittstellen eingerichtet, um eine doppelte Datenpflege zu vermeiden. Die Touristinformation bietet den Vermietern eine kostenfreie Schulung zum AVS-System an (siehe nebenstehenden Beitrag).

Das AVS-Meldescheinwesen ist eine Software, mit der alle Übernachtungen an die Residenzstadt Neustrelitz gemeldet werden, um den Kurbeitrag abrechnen zu können. Die Meldedaten des Gastes werden direkt erfasst und die Gästekarte im Anschluss automatisch erstellt. Die Einführung des Meldescheinsystems wird durch das Wirtschaftsministerium M-V über das Projektvorhaben „Seenplatte rundum - Förderung einer nachhaltigen und vernetzen Tourismusmobilität“ des Tourismusverbandes Mecklenburgische Seenplatte gefördert.

Nächstes Ziel Mobilität

Das Projekt „Seenplatte rundum“ soll ein nächster Schritt zur Verbesserung der Mobilität im Verbandsgebiet werden. Es wird zurzeit zwischen Verband und Kommunen verhandelt und erarbeitet. Zukünftig sollen Urlauber über Gästekarten kostenfrei öffentliche Verkehrsmittel in der Region nutzen können.

Die Kurabgabe wird in Kommunen von Übernachtungs- und Tagesgästen erhoben. Die eingenommenen Gelder fließen in die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen, die zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellt werden. Grundlage hierfür ist die Anerkennung der Stadt als staatlich anerkannter Erholungsort. Erholungsorte sind typischerweise Ferienorte, die sich mit ihrer Infrastruktur vorrangig auf den Bereich Urlaub, Freizeit und Erholung spezialisiert haben. Der Tourismus sollte prägend für den Ort und die Ortsteile sein.

Fragen und Antworten

Zur Beantwortung aufkommender Fragen von Gastgebern und Urlaubern rund um das Thema Gästeabgabe hat das Sachgebiet Tourismus einen umfassenden Fragenkatalog zusammengestellt und beantwortet. Dieser kann auf der Webseite www.neustrelitz-erleben.de/Kurabgabe eingesehen werden.  — (SE)