Titel Logo
Strelitzer Echo
Ausgabe 4/2024
Redaktionelles
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Schloßstraße bald im Zweirichtungsverkehr

Weitere Verbesserungen auch für Fußgänger und Radfahrer

Die Schloßstraße soll für den Zweirichtungsverkehr umgebaut werden. Die Bauarbeiten sind beauftragt und werden voraussichtlich Ende März beginnen und bis Mai dauern. An der Einmündung Tiergartenstraße werden die Fahrbahneinengungen zurückgebaut. Außerdem sind im Bereich vor der Einmündung Pflasterarbeiten notwendig. Die Kosten betragen rund 62.000 Euro.

Die Öffnung der Schloßstraße für den Zweirichtungsverkehr ist ein weiterer Baustein zur Umsetzung der aktuellen Verkehrsentwicklungsplanung und des Rad- und Fußwegekonzeptes. Fahrradfahrer werden die Schloßstraße in beiden Richtungen befahren können.

Für die Umsetzung des Rad- und Fußverkehrskonzeptes laufen seit März 2023 in der Verwaltung die Abstimmungen über die Maßnahmen. Bereits fertiggestellt ist die zusätzliche überdachte Fahrradabstellanlage am Bahnhof (wir berichteten). Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der sanierten Glambecker Straße und Seestraße sind weitere Beispiele.

In der Strelitzer Straße wurden durch die Umgestaltung der Zufahrten und Straßenquerungen glatte Oberflächen geschaffen, die insbesondere den Fußgängern und in der Mobilität eingeschränkten Passanten zugutekommen.

Außerdem wurden in der Stadt 20 Bushaltestellen barrierefrei umgebaut.

Verkehrsrechtliche Anordnungen für einzelne Beschilderungen im Interesse des Rad- und Fußverkehrs werden zurzeit von der Verkehrsbehörde vorbereitet.

Ziel der Stadt ist es, im Jahr 2024 verbleibende kurzfristig umsetzbare Maßnahmen schrittweise umzusetzen. Dies umfasst zum Bespiel Beschilderungen, Markierungen und Verkehrsanordnungen, aber auch einige Bordabsenkungen, sofern diese nicht im Rahmen einer vorgesehenen Gesamtsanierung der betreffenden Straßen erfolgt.

Wann die mittel- bis langfristigen Maßnahmen realisiert werden können, hängt davon, welche Prioritäten für den Haushalt der Stadt gesetzt werden. —  (SE)