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Strelitzer Echo
Ausgabe 5/2025
Redaktionelles
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Aktuelle Entwicklungen im Tourismus

Vor einigen Tagen endete die Frist zur Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf eines Landestourismusgesetzes M-V. Auch die Residenzstadt Neustrelitz einschließlich ihrer Ortsteile Klein Trebbow und Fürstensee hatte fristgerecht eine Stellungnahme erarbeitet und an den Städte- und Gemeindetag M-V weitergeleitet. Viele Aspekte des Gesetzentwurfes werden - nicht nur in Neustrelitz - kritisch gesehen. Der vorliegende Entwurf lässt zentrale Fragen offen, er wirft erhebliche Bedenken hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit und Zweckmäßigkeit auf. Befürchtet werden ein erhöhter Verwaltungsaufwand in Zeiten, wo bürokratische Hürden eher abgesenkt oder abgebaut werden sollten. Hinzu kommt, dass eine derzeit freiwillige Aufgabe mit vielen Akteuren in gesetzliche Verpflichtungen überführt werden soll, deren Erfüllung auf wenig Akzeptanz stoßen könnte. Eine verpflichtende Tourismusabgabe, möglicherweise noch umsatzbezogen, würde auch die ohnehin schon gestiegenen Belastungen in der Tourismusbranche weiter verschärfen. Hinzu kommt, dass klare Regelungen zur Mittelverwendung oder Zweckbindung fehlen. Ebenso fehlt eine Definition derer, die unmittelbar oder mittelbar einen Nutzen aus dem Tourismus und der Freizeitgestaltung im Land M-V ziehen.

Ein besonders gravierender Punkt ist der Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Die Verpflichtung zur Erhebung einer Tourismusabgabe widerspricht dem verfassungsrechtlich verankerten Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und schränkt deren finanzielle Handlungsfreiheit ein. Außerdem sind die Auswirkungen für Unternehmen der Tourismusbranche nicht ausreichend berücksichtigt, kleine und mittelständische Unternehmen könnten wirtschaftliche Nachteile zu erwarten haben. Darüber hinaus gibt es Bedenken hinsichtlich der verpflichtenden Mitgliedschaft in einer Destinationsmanagement-Organisation (DMO), denn bereits jetzt gibt es sehr gute und funktionierende interkommunale Kooperationen. Es fehlt eine klare Definition der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Orts- und Regionalebene und eine sachliche Grundlage für diese Verpflichtung. Zudem haben verpflichtete Mitglieder nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidungsstrukturen einer DMO, während diese frei über die Höhe der Mitgliedsbeiträge verfügen könnte.

Inzwischen hat sich auch der Vorstand des Städte- und Gemeindetages M-V mit diesem Gesetzentwurf befasst sowie mehrere ablehnende Stellungnahmen aus der Mitgliedschaft vorliegen und besprochen. Der Vorstand geht in seiner Auffassung sogar so weit, dass nicht nur der Entwurf, sondern das gesamte Gesetzesvorhaben abgelehnt wird.

Noch ein weiteres Thema beschäftigt die Mitglieder im Tourismusverband, denn seit 2020 besteht im Rahmen eines Modellprojektes zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption ein starkes Interesse, aus „Müritz rundum“ ein echtes „Seenplatte rundum“ werden zu lassen. Die Umsetzung dieses Ziels beinhaltet unter anderem das Fahren auf der Gästekarte für die gesamte Seenplatte. Dazu wurden auch in Neustrelitz in den letzten Jahren wesentliche Voraussetzungen geschaffen, z. B. die Prädikatisierung und Einführung der Kurabgabe zur Tourismusfinanzierung. Leider konnte die Komponente Mobilitätsverbesserung wegen fehlender Grundlagen im letzten Jahr nicht mit eingeführt werden, dies droht nun auch in diesem Jahr. Insbesondere die Kleinseenbahn (Linie RB 16) sollte bei Ausweitung der Gästeanerkennung für Neustrelitz und das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte in die Gästekarten integriert werden. Allerdings heißt es nun, dass nach Mitteilung des Fachbereichs „Tarif und Verbünde“ die Integration aufgrund fehlender personeller Ressourcen für diese Saison nicht erfolgen wird.

Ein weiterer Tiefpunkt der Tourismusland - Nr. 1 - Entwicklung ist die Anzeige des Wirtschaftsministeriums gegen den Landestourismusverband, an dessen Spitze bis vor kurzem der ehemalige Wirtschaftsminister Meyer stand. Auch die Kooperation des Landkreises MSE mit dem Verkehrsverbund Berlin - Brandenburg (Thema seit 2019) wird nun wohl nicht kommen. Als Grund hierfür wird ebenfalls das Deutschlandticket (derzeit 58,- € monatlich) genannt, das quasi als deutschlandweiter Tarif gesehen werden kann. Hier sollte es dringend mehr Informationen geben, was das künftig für den Fahrgast heißt, sei es als Pendler, Tagesgast oder Tourist mit mehrtägigem Aufenthalt. „Unsere Erwartungen für die Mobilitätsverbesserung unserer touristischen Region sehen wir jedoch alles andere als erfüllt an, denn die personellen Ressourcen der VMV jetzt nur noch auf das Deutschlandticket zu begrenzen, kann nicht zufriedenstellen.“, so Bürgermeister Grund. Es wird erneut eine Saison ohne Mobilitätsverbesserungen, selbst der kleine Schritt des Einbezugs der Kleinseenbahn wird nicht kommen. Somit wird die Residenzstadt also prüfen müssen, was das für die notwendigen Anpassungen der Satzung und der Kalkulation aktuell bedeutet.

(PM)