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Strelitzer Echo
Ausgabe 6/2024
Redaktionelles
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Überblick zur Kurabgabe

Die Residenzstadt Neustrelitz, inklusive der Ortsteile Fürstensee und Klein Trebbow, ist seit 2022 staatlich anerkannter Erholungsort. Das Land Mecklenburg-Vorpommern verleiht die Anerkennung an Städte und Gemeinden, die sich aufgrund ihrer Infrastruktur auf die Themen Urlaub, Freizeit und Erholung spezialisiert haben. Bereits zur Titelverleihung gab Bürgermeister Andreas Grund bekannt, dass die Stadt die Einführung einer Kurabgabe zur Tourismusfinanzierung plane. Die Kurabgabe dient zur anteiligen Finanzierung touristisch relevanter öffentlicher Einrichtungen, Veranstaltungen und zur Erhaltung und Pflege der touristischen Infrastruktur. Die Gästeabgabe wird in Neustrelitz ab dem 1. Mai 2024 erhoben. Kurabgabepflichtig sind alle ortsfremden Übernachtungs- und Tagesgäste, die sich zu Erholungszwecken, zur Nutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen im Erhebungsgebiet aufhalten. Von der Abgabe befreit sind ortsfremde Personen, die im Erhebungsgebiet arbeiten sowie Auszubildende und Kleingartenbesitzer im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. Ebenfalls befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich fünf Jahren und Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 sowie deren Begleitpersonen. In der Hauptsaison vom 1. April bis zum 31. Oktober wird eine tägliche Gästeabgabe in Höhe von 1,50 Euro berechnet, während in der Nebensaison vom 1. November bis zum 31. März eine Abgabe von 1,00 Euro erhoben wird. Als Zahlungsbeleg erhält der Gast die Kurkarte. Mit dieser „Neustrelitz erleben-Card“ erhalten Urlauber freien Eintritt in das Museum des Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz. Außerdem können Gäste gratis an der Stadtführung durch die Residenzstadt teilnehmen. Von Mai bis September startet die Tour jeden Samstag um 10:30 Uhr vor der Tourist- und Nationalparkinformation in der Strelitzer Straße 1. In der Saison sind die Veranstaltungen der Puppenspielwochen im Kulturquartier für sie kostenlos.

Die Einnahmen der Kurabgabe sollen zukünftig zielgerichtet zur Entwicklung der touristischen Infrastruktur eingesetzt werden. Bereits letztes Jahr wurde die Schlosskoppel als Naherholungsgebiet saniert. Heute kann die Schlosskoppel von allen Interessierten auf drei Rundwegen erkundet werden. Noch in diesem Jahr beginnen außerdem die Baumaßnahmen zum Franzosensteig.

Seit letztem Frühling können Gäste der Residenzstadt neben der Bronzefigur von Friedrich Wilhelm Buttel Platz nehmen. Zahlreiche Gäste haben sich bereits auf einem Foto mit dem einstigen Landesbaumeister verewigt. Zu Saisonbeginn wird auch der Rundweg-Flyer „Auf den Spuren von Friedrich Wilhelm Buttel“ in neuem Layout in der Tourist- und Nationalparkinformation erhältlich sein.

Veranlagung der Kurabgabe

Die Abrechnung der Kurabgabe erfolgt durch die Gastgeber. Laut Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Residenzstadt Neustrelitz haben alle Gastgeber die Kurabgabe von ortsfremden Gästen einzuziehen. Hierzu steht das onlinebasierte AVS Meldescheinwesen kostenfrei zur Verfügung. Vermieter, die noch nicht in der Tourist- und Nationalparkinformation zur Erhebung der Kurabgabe gemeldet sind, erhalten einen Bogen zur Erfassung ihrer Stammdaten in der Informationsstätte. Die Beherbergung von Gästen ohne die Erhebung der Kurabgabe wird mit einem Bußgeld geahndet. Nähere Informationen zu Kurabgabe einschließlich des Stammdatenbogens erhalten Sie auf der Internetseite www.neustrelitz-erleben.de unter Kurabgabe.

Tourist- und Nationalparkinformation