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Strelitzer Echo
Ausgabe 8/2025
Redaktionelles
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Informationen aus der Wohngeldbehörde

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund eines sehr hohen Antragsaufkommens, einer vorübergehend eingeschränkten Personalsituation sowie der urlaubsbedingt reduzierten Besetzung in der Sommerzeit kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen in der Wohngeldbehörde der Residenzstadt Neustrelitz. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit, bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen, bis zu zwei Monaten betragen.

Um die Antragsbearbeitung unter den aktuellen Rahmenbedingungen bestmöglich sicherzustellen und langfristig effizienter zu gestalten, wurde die Zuständigkeitsverteilung in der Wohngeldbehörde neu strukturiert. Seit März 2025 erfolgt die Bearbeitung der Anträge nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der wohngeldberechtigten Person.

Zuständigkeiten:

Frau Menzel | A, B, C, D, E, F, S, T | 03981/4534-207 | Raum 1.12

Frau Zierke | G, H, I, J, K, SCH | 03981/4534-206 | Raum 1.12

Frau Worsch | L, M, N, O, P, Q, R, U, V, W, X, Y, Z | 03981/4534-208 | Raum 1.14

Die Wohngeldbehörde bittet um Verständnis für die aktuell verlängerten Bearbeitungszeiten und empfiehlt, Anträge möglichst vollständig und rechtzeitig einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Wohngeldbehörde

(PM)