Im Zuge verkehrsplanerischer Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität tritt ab 09.09.2025 in Langendorf eine geänderte Verkehrsführung in Kraft. Kernstück der Änderungen ist die Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im gesamten Dorf.
Eine entsprechende Beschilderung wurde rechtzeitig angebracht. Zusätzlich wird es in einigen Bereichen eine Wegnahme der bisherigen Vorfahrtsschilder geben. Im gesamten Dorf gilt somit rechts vor links.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund zunehmender Anforderungen an die Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende. Auch die Nähe zu sensiblen Einrichtungen wie der Kindergärten und Spielplätze hat zur Entscheidung beigetragen. Studien zeigen, dass niedrigere Geschwindigkeiten das Unfallrisiko und die Schwere möglicher Verletzungen deutlich reduzieren.
Darüber hinaus leistet die Temporeduzierung einen Beitrag zum Lärmschutz und sorgt für eine spürbare Verbesserung der Lebensqualität im gesamten Dorf.
Um die Einhaltung der neuen Regelungen zu erleichtern und eine sichere Verkehrsführung zu gewährleisten, kommt es in bestimmten Bereichen zu folgenden Änderungen:
Alle Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und insbesondere in den ersten Wochen besondere Vorsicht walten zu lassen. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Kontrollen zur Einhaltung der Geschwindigkeit in der Anfangszeit verstärkt durch die Polizei stattfinden könnten.
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