Im Monat November ist es wieder an der Zeit, die Gräber zu schmücken und bis zum Totensonntag auf den Winter vorzubereiten. Hierzu wird folgender Hinweis gegeben. Es wird gebeten, auf Kunststoffe und nicht verrottbare Materialien in Kränzen, Gestecken und Blumenschmuck zu verzichten.
In § 22 Abs. 9 der Friedhofssatzung der Gemeinde Niepars für die Friedhöfe der Gemeinde Niepars ist geregelt:
„Kunststoffe und andere nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in Produkten der Trauer-floristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden- und -gestecken nicht verwendet werden. Kleinzubehör wie Blumentöpfe, Grablichter, Plastiktüten aus nicht verrottbarem Material sind vom Friedhof zu entfernen oder in den zur Abfalltrennung bereitgestellten Behältern zu entsorgen.“
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe für einen würdigen Friedhof.