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Nieparser Amtskurier
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen des Bürgermeisters der Gemeinde Steinhagen

Sehr geehrte Einwohner der Gemeinde Steinhagen,

heute wende ich mich als Bürgermeister unserer Gemeinde an Sie, um Ihnen einen Einblick zu verschaffen, warum ich bei Geldausgaben so oft „nein“ sagen muss.

Den Schulumbau mit seinen enormen Kosten, immerhin fast doppelt so viel wie veranschlagt, haben Sie am Tag der offenen Tür begutachten können, und – ja – die Grundschule Steinhagen ist schön geworden!

Nachdem nun in der letzten Woche die erste Lesung des Doppelhaushaltes 2026/27 stattgefunden hat, möchte ich Sie über die Finanzsituation informieren.

Die Gemeinde Steinhagen steht aktuell vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Verschiedene externe und interne Faktoren tragen zu einer angespannten Haushaltslage bei. Zu den wichtigsten Einflüssen zählen die Auswirkungen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG), die Erhöhung der Amts- und Kreisumlage, gestiegene Lohnkosten für Gemeindearbeiter sowie eine höhere Beteiligung an den Kosten für Kindertagesstätten (Kitas). Diese Information soll einen strukturierten Überblick über die maßgeblichen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen geben. Leider ist es nicht möglich, Ihnen konkrete Zahlen zu nennen, da die gesetzlichen Grundlagen noch nicht festgeschrieben sind.

Finanzausgleichgesetz (FAG): Bedeutung und Auswirkung auf die Gemeinde

Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) regelt die Verteilung von Steuereinnahmen zwischen Land, Kreisen und Gemeinden. Ziel ist es, einen finanziellen Ausgleich zwischen unterschiedlich leistungsfähigen Kommunen zu schaffen und so die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu sichern. Für Steinhagen bedeutet dies, dass die Gemeinde einerseits Zuweisungen erhält, andererseits aber auch Abgaben zu leisten hat, abhängig von ihrer eigenen Finanzkraft.

Die Ausgestaltung des FAG beeinflusst maßgeblich die Höhe der verfügbaren Mittel im Gemeindehaushalt. Änderungen in den Berechnungsgrundlagen oder im Verteilungsmaßstab haben direkte Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung der Gemeinde. Die Landesregierung hat einen FAG–Entwurf herausgegeben, in dem die Zuweisungen um 35% niedriger ausfallen sollen. Die Kommunen sind dagegen auf die Barrikaden gegangen und der Städte- und Gemeindetag, als unsere Vertretung sowie die Landräte haben protestiert. Daraufhin hat unsere Ministerpräsidentin den Entwurf erstmal zurückgezogen. Es ist sicherlich mit einer Kürzung zu rechnen, nur um wieviel steht noch aus. Die geringeren FAG-Zuweisungen führen zu finanziellen Engpässen und einem erhöhten Konsolidierungsbedarf.

Erhöhung der Amtsumlage: Ursachen und Folgen, insbesondere Lohnerhöhungen

Die Amtsumlage ist ein Beitrag, den die Gemeinde an das Amt entrichtet, um zentrale Aufgaben und Dienstleistungen zu finanzieren. In den vergangenen Jahren ist die Amtsumlage deutlich angestiegen. Hauptursache hierfür sind gestiegene Lohnkosten, insbesondere durch tarifliche Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst. Diese führen zu höheren Personalausgaben auf Amtsebene, die anteilig auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt werden.

Für Steinhagen bedeutet eine Erhöhung der Amtsumlage eine zusätzliche Belastung des Gemeindehaushalts. Die Spielräume für freiwillige Leistungen und Investitionen werden dadurch weiter eingeschränkt. Gleichzeitig steigt der Druck, Ausgaben zu priorisieren und Einsparpotenzial zu identifizieren.

Erhöhung der Kreisumlage: Anstieg von 41% auf 43%

Die Kreisumlage ist ein weiterer bedeutender Ausgabenposten im Gemeindehaushalt. Sie wird vom Landkreis erhoben, um die Finanzierung überörtlicher Aufgaben, insbesondere im Sozialbereich, sicherzustellen. Im Jahr 2026 soll die Kreisumlage von 41,24% auf 43,5% steigen. Hauptgrund für diesen Anstieg sind die deutlich gestiegenen Sozialkosten, etwa durch höhere Ausgaben für Jugendhilfe, Sozialhilfe und Integrationsleistungen.

Die Erhöhung der Kreisumlage führt dazu, dass der Gemeinde Steinhagen weniger Mittel zur eigenständigen Verfügung bleiben. Die wachsenden Sozialausgaben auf Kreisebene spiegeln sich somit unmittelbar in der kommunalen Finanzsituation wider und erschweren die Planung und Umsetzung eigener Projekte.

Steigerung der Lohnkosten für Gemeindemitarbeiter

Die Personalkosten sind durch tarifliche Lohnerhöhungen gestiegen, die durch die Gemeinden nicht beeinflussbar sind.

Gestiegene Lohnkosten und höhere Beteiligung bei den Kitakosten:

Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen

Ein weiterer relevanter Kostenfaktor sind die Ausgaben für die Kindertagesbetreuung. Die Gemeinde Steinhagen ist verpflichtet, einen wachsenden Anteil an den Kosten für Kitas zu übernehmen, da das Land entgegen seinen Versprechungen seine Beteiligung einfach per Gesetz deutlich verringert. In diesem Fall wird die Gemeinde doppelt abgezockt, denn der Landkreis muss ebenfalls einen höheren Anteil schultern, der auf alle Gemeinden umgelegt wird. Die Gründe hierfür sind sowohl gestiegene Betriebskosten, insbesondere durch höhere Löhne für Erzieherinnen und Erzieher (allein für das laufende Jahr zusätzlich ca. 36.000 € in unserer Gemeinde). Dies führt dazu, dass immer mehr Haushaltsmittel für Pflichtaufgaben gebunden werden, während der Spielraum für freiwillige Leistungen weiter sinkt. Gerade in diesem Punkt möchte ich der Ministerpräsidentin zurufen: Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Die kostenlose Kitabetreuung war und ist ein Wahlgeschenk der Rot-Roten Landesregierung. Geschenke dieser Art sind zwar gut gemeint, aber dürfen nicht einfach den Gemeinden aufgehalst werden.

Zusammenfassung

Die Finanzsituation der Gemeinde Steinhagen ist von mehreren, sich gegenseitig verstärkenden Faktoren geprägt: Die Auswirkung des Finanzausgleichsgesetz, die Erhöhung der Amts- und Kreisumlage, steigende Lohnkosten im öffentlichen Dienst und eine wachsende Beteiligung an den Kitakosten führen zu einer spürbaren Belastung des Gemeindehaushalts. Um alle Kosten decken zu können bleibt der Gemeinde leider keine andere Wahl, als einen Kredit aufzunehmen in Höhe von 908.000 €. Der Kassenkredit, ein Kredit, den andere Gemeinden im Amtsbereich, zur Verfügung stellen, in 6-stelliger Höhe sind über die nächsten Jahrzehnte abzuzahlen. Das schaffen wir, wenn die Zuweisung aus dem FAG nicht wesentlich gekürzt wird.

Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern, bleiben nur wenige Möglichkeiten.

1.

die Gemeinde macht so weiter wie bisher, dann rutschen wir in absehbarer Zeit 2028/29 in die Haushaltssicherungspflicht. Was grob bedeutet, jede Ausgabe bedarf einer Überprüfung.

2.

Die Steuereinnahmen müssen steigen. Was wiederum bedeutet, den Hebesatz der Grundsteuer deutlich (auf ca. 500%) anzuheben.

3.

Gemeindeland und Gebäude (Sporthalle, Kita Negast usw.) zu verkaufen.

4.

Alle sogenannten freiwilligen Leistungen (Vereinsförderung, Jugend- und Sozialarbeit, Infrastrukturmaßnahmen) bis auf das Notwendigste zu reduzieren. Oder

5.

Die Steuereinnahmen durch neue Mitbürger zu steigern. Dazu ist es notwendig zusätzliche Baugebiete auszuweisen, wie gerade jetzt getan.

Hansjörn Butkereit
Bürgermeister