Der Winter steht vor der Tür – und damit beginnt für viele von uns wieder die Zeit des Schneeschippens. Wir möchten Sie deshalb frühzeitig daran erinnern, wie wichtig ein gut organisierter Winterdienst vor den eigenen Grundstücken ist.
Nach den Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Gemeinden sind alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dafür verantwortlich, die anliegenden Geh- und gegebenenfalls Radwege zu räumen und zu streuen.
Da jede Gemeinde im Amtsbereich eine eigene Straßenreinigungssatzung hat, können die einzelnen Regelungen voneinander abweichen. Die Gemeindevertretungen passen diese regelmäßig an – zuletzt wurde die Satzung der Gemeinde Pantelitz aktualisiert.
Die für Sie geltende Straßenreinigungssatzung finden Sie jederzeit online auf der Homepage des Amtes Niepars: www.amt-niepars.de - Gemeinden (Wohnsitzgemeinde auswählen)- Satzungen - Straßenreinigungssatzung
Ein besonderes Anliegen ist uns die Sicherheit unserer Schulkinder. Viele von ihnen sind morgens und am späten Nachmittag auf den Gehwegen unterwegs. Bitte denken Sie daher daran, die Wege rechtzeitig zu räumen und bei Glätte zu streuen. Natürlich profitieren auch alle anderen Fußgängerinnen und Fußgänger von sicheren und begehbaren Wegen.
Wann genau geräumt sein muss, welche Materialien verwendet werden sollen und wie bei dauerhaftem Schneefall zu handeln ist, entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe – gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle gut und sicher durch die Winterzeit kommen.