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Nieparser Amtskurier
Ausgabe 2/2026
Amtliche Mitteilungen
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Wichtiger Hinweis des Ordnungsamtes: Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Sehr geehrte/r Bürger/innen,

es geht mal wieder auf den Monat März zu und leider ist es immer noch ein verbreiteter Irrglaube, dass man seine pflanzlichen Abfälle im März und Oktober ohne weiteres verbrennen darf.

Gemäß § 28 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle, im Übrigen auch pflanzliche Abfälle, zum Zwecke der Beseitigung nur in dafür zugelassenen Anlagen und Einrichtungen behandelt (z.B. kompostiert) werden.

Daraus folgt, dass Feuer bzw. Verbrennungsvorgänge außerhalb einer zugelassenen Anlage/Einrichtung grundsätzlich verboten sind!

Mit Einführung der Biotonne im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen ist durch den Eigenbetrieb der Abfallwirtschaft eine geeignete und zumutbare Möglichkeit geschaffen worden, sich seiner pflanzlichen Abfälle zu entledigen.

Bürger/innen haben außerdem noch die Möglichkeit, selbsterworbene, kompostierbare Maisstärkesäcke (durchsichtig) gefüllt mit „überschüssigem“ Grünabfall neben dem Biobehälter zur Abfuhr der Biotonne an die Straße zu stellen, diese Säcke werden vom Entsorgungsunternehmen mitgenommen. Es muss dafür jedoch zwingend eine Biotonne an dem Grundstück vorhanden sein.

Des Weiteren können Sie größere Mengen pflanzlicher Abfälle auf Wertstoffhöfen entsorgen, wie z.B. beim Wertstoffhof Stralsund oder Barth.

Sollten diese Möglichkeiten dennoch unzumutbar sein, dann können Sie ein „Lagerfeuer“ beim Ordnungsamt Niepars anzeigen und genehmigen lassen.

Erlaubt ist nur der Abbrand von abgelagertem und trockenem Holz in Feuerschalen. Hierbei sind die Brandschutzbestimmungen einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ordnungsamt