Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Ordnungsamt Niepars möchte nochmals auf die Ruhezeiten innerhalb unseres Amtsbereiches hinweisen. Diese Zeiten gelten für alle Gemeinden.
§ 12 (2) Amtsordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung:
„Der Betrieb von Motorrasenmähern und sonstigen lärmverursachenden Tätigkeiten sind nur von montags bis samstags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr erlaubt. Dies gilt nicht für die Ausübung gewerblicher oder landwirtschaftlicher Arbeiten.“
An Sonn- und Feiertagen sind lärmverursachende Tätigkeiten grundsätzlich auszuschließen!
Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet werden.
Bei Fragen zu dieser Thematik steht Ihnen das Ordnungsamt gern zur Verfügung.