In Vorbereitung der Wahlen und gemäß § 50 des Bundesmeldegesetztes weist Ihre Meldebehörde darauf hin, dass jeder Betroffene das Recht hat, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.
Dies beinhaltet:
Durch die Meldebehörde werden keine Auskünfte erteilt, wenn Betroffene bei der Anmeldung oder vor der beantragten Melderegisterauskunft dieser Auskunft widersprochen haben.
Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt Niepars eingelegt werden.
Diesen Antrag können Sie schriftlich einreichen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite des Amtes Niepars. Ebenso ist dieses vor Ort erhältlich oder Sie nutzen den folgenden Antrag.
Sollten Sie bereits über eine aktive Übermittlungssperre verfügen, bleibt diese weiterhin bestehen und muss nicht erneut beantragt werden.
Absender:
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Name, Vorname
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Geburtsdatum
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Straße/Postfach
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Postleitzahl, Ort
Amt Niepars
Der Amtsvorsteher
- Meldebehörde -
Gartenstraße 69 b
18442 Niepars
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Weitergabe meiner Daten an
O Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 BMG),
O Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen nach Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG),
O Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in einem Adressbuch (§ 50 Abs. 3 LMG),
Oöffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften meiner Familienangehörigen (Ehegatte, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder), denen ich selbst nicht angehöre (§ 42 Abs. 3 BMG)
(Zutreffendes bitte ankreuzen!)
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(Datum und Unterschrift)